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Mehr deutsches Recht im internationalen Handel gewünscht

Rund drei Viertel der international aktiven deutschen Unternehmen würden gerne stärker auf Vertragsrecht „made in Germany“ zurückgreifen. Das geht aus einer aktuellen Erhebung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor.

Zu der Frage, welche Rechtsgrundlagen sie bei internationalen Geschäftsaktivitäten verwenden und welche Vorteile eine stärkere Implementierung deutschen Rechts im internationalen Geschäftsverkehr ihrer Ansicht nach hätte, äußerten sich 2.500 auslandsaktive Betriebe. Das Resultat: 74 Prozent der Unternehmen wünschen sich mehr „Law – made in Germany“ – aus vielerlei Gründen:

  • 85 Prozent dieser Betriebe gehen davon aus, dass auf diese Weise eine verständlichere und einfachere Vertragsgestaltung erreicht würde.
  • Knapp 64 Prozent erhoffen sich eine einfachere Rechtsdurchsetzung.
  • Ein Drittel erwartet niedrigere Anwaltskosten.
  • 19 Prozent versprechen sich weitere Vorteile im internationalen Wettbewerb, beispielsweise eine geringere Gefahr von Sammelklagen.

In der Praxis sehen sich jedoch mehr als 40 Prozent der international agierenden Unternehmen gezwungen, lokales Recht zu nutzen. Neun Prozent betreiben ihre Geschäfte auch nach US-amerikanischem beziehungsweise englischem Recht.

Wenn beispielsweise deutsche Schiedsurteile etwa in Staaten wie Russland nicht vollstreckt werden könnten, bedeute das für die betroffenen Unternehmen höhere Kosten. Das sollte sich ändern nach Ansicht des DIHK ändern.

Quelle: IHK Köln

Foto: © ferkelraggae – Fotolia.com