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Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur

Deutsche Steuerflüchtlinge werden es künftig schwerer haben, Schwarzgeld in Singapur anzulegen. Der Grund: Deutschland und Singapur haben ihr Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1972 überarbeitet. Dieses ermöglicht den Austausch von Informationen zur Verwaltung und Durchsetzung des innerstaatlichen Steuerrechts des ersuchenden Staats. Im Einklang mit diesem Standard wird der Umfang des Informationsaustauschs daher wie folgt erheblich erweitert:

• Künftig können Informationen über sämtliche Steuerarten ausgetauscht werden. Der Informationsaustausch ist nicht mehr nur auf die Steuern vom Einkommen und vom Vermögen beschränkt.

• Der Informationsaustausch hängt nicht mehr von der Ansässigkeit des Steuerpflichtigen in einem der Vertragsstaaten ab.

• Der ersuchte Staat ist zur Informationsbeschaffung auch dann verpflichtet, wenn er die erbetenen Informationen selbst nicht für steuerliche Zwecke benötigt.

• Das Bankgeheimnis stellt kein Hindernis für den Informationsaustausch dar.

Die Beratungskanzlei Rödl & Partner kommentiert das neue DBA wie folgt: »Für die in Singapur lebenden Deutschen wird es damit noch wichtiger, sich mit den Verbiegungen des deutschen Steuerrechts gründlich auseinanderzusetzen und regelmäßig nicht nur lokale Steuerberater mit ihren steuerlichen Angelegenheiten zu beauftragen. Geprüft werden muss vielmehr, wie die Besteuerung in Deutschland erfolgt, wenn Singapur keine Steuer erhebt. Müssen beispielsweise in Singapur von der Steuer freigestellte Erstattungen für das Schulgeld der deutschen Schule zukünftig in Deutschland besteuert werden?

Werden Abfindungen für das Ausscheiden aus einem Betrieb – in Singapur regelmäßig nicht besteuert – in Deutschland steuerpflichtig, weil die Familie nach Deutschland zurückkehrt? Aufgrund des schlechten Euro-Kurses übersteigt die Erstattung des in Singapur steuerbefreiten Schulgeldes den deutschen Steuereingangsfreibetrag knapp.

Sollte diese Regelung kommen, dürften sich Entsendungen von Mitarbeitern nach Singapur deutlich verteuern. Wird so die allgemeine deutsche Schulpflicht für Auslandskinder verhindert und wird es für Heimkehrer wirtschaftlich notwendig, zunächst ein Sabbatical außerhalb von Deutschland einzulegen?

Die Anpassung des DBA oder besser des Informationsabkommens mag notwendig gewesen sein – allerdings kann die nur »grundsätzliche« Beibehaltung der Freistellungsmethode eine bedeutende Verschlechterung für den deutschen Mittelstand bewirken und die Wettbewerbsposition des deutschen Mittelstandes auf dem Zukunftsmarkt Asien verschlechtern.«

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