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Gerichtsurteil: Wer nicht angeschnallt ist, fliegt raus

Weigern sich Passagiere eines Flugzeugs auch auf Aufforderung des Bordpersonals hin, sich anzuschnallen, darf der Flugkapitän sie des Flugzeugs verweisen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az.: 13 U 231/08) hervor.

Im betreffenden Fall hatten sich mehrere Passagiere auch nach der expliziten Aufforderung des Piloten geweigert, sich auf ihre Plätze zu begeben und sich anzuschnallen. Dieser verwies sie daraufhin des Flugzeugs, um den Flug durchführen zu können.

Die Richter gaben ihm recht. Sogar die Tatsache, dass gleich zu Beginn des Startvorgangs ein auffälliger Geruch bemerkt worden war, ändere nichts an der Richtigkeit seiner Vorgehensweise. Zwar hätten die verängstigten Reisenden das Recht, das Flugzeug zu verlassen, jedoch dürften sie die anderen Fluggäste durch ihr Verhalten nicht am Fliegen hindern.

Quelle: VisumCentrale

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