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Neue App prüft Passagierrechte bei Flugstreiks

Seit mehreren Tagen sind tausende Passagiere weltweit vom Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa betroffen und können ihre Reise gar nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen antreten. Obwohl nach den aktuellen BGH-Urteilen (Az: X ZR 138/11 und Az: X ZR 146/11) bei Streik keine Ausgleichsleistung gewährt werden muss, fragen sich viele Passagiere, ob eine Entschädigung durch die Airline  bei andauernder Streiklage möglicherweise doch ihre Berechtigung hat.

Eine neue Smartphone-App des Dienstleisters refund.me ermöglicht es Betroffenen individuell prüfen, ob sie einen Ausgleich zu erwarten haben. Der Online-Dienst untersucht jeden einzelnen Fall, um den Reisenden ihren Ausgleich für nicht korrekt abgewickelte Flugreisen zu ermöglichen.

Ziel des Anbieters ist es, Reisenden weltweit bei Flugproblemen zu helfen und Passagierrechte öffentlich zugänglich zu machen. Dazu werden juristische Verordnungen im Bereich Passagierrecht in benutzerfreundliche Abläufe umgesetzt. Mit diesem Angebot reagiert das Unternehmen auf die wachsende Zahl stark verspäteter und annullierter Flüge, die laut EU-Verordnung 261/2004 anspruchsberechtigt sind. So wurden allein im vergangenen Jahr 11.616 dieser Flüge bei deutschen Fluggesellschaften gezählt.

Foto: © CG – Fotolia.com