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Neuregelung der Grundsteuer in Italien betrifft auch deutsches Vermögen

Die neuen Regelungen zur Grundsteuer in Italien erstrecken sich auch auf ausländisches Grundvermögen. Will sich ein deutscher Einzelunternehmer künftig in Italien niederlassen, erfasst die italienische Grundsteuer auch seine in Deutschland gehaltenen Immobilien. Darauf weist germany, trade & invest (gtai) hin.

Anstelle der mit dem Kalenderjahr 2012 abgeschafften bisherigen Grundsteuer („imposta communale sugli immobili“) sind die neue kommunale Grundsteuer („imposta munciplae prporia“ (IMU)) sowie die Grundsteuer auf ausländisches Grundvermögen („Imposta sul valore degli immobili all’estero“ (IVIE)) eingeführt worden.

Neue Steuerregelung betrifft natürliche und juristische Personen

Steuersubjekte der kommunalen Grundsteuer sind alle Eigentümer von Immobilien oder Inhaber dinglicher Rechte. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Inhaber ansässig ist oder welche Rechtsform er hat. Die Steuer ist deshalb auf natürliche wie juristische Personen gleichermaßen anwendbar. Ebenfalls unerheblich ist, ob die Immobilien im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten werden.

Befreiung von Steuer für Hauptwohnung abgeschafft

Die Befreiung von der Steuerpflicht der Hauptwohnung, wie sie die bisherige Grundsteuer vorsah, besteht nicht mehr. Bemessungsgrundlage dieser Steuer sind amtlich festgestellte Katastererträge, multipliziert mit einem bestimmten Faktor. Der Regelsteuersatz beträgt 7,6 von Tausend auf die Bemessungsgrundlage.

Ein genauer Blick lohnt sich auf die neu eingeführte Grundsteuer auf ausländisches Grundvermögen zu werfen: Dabei sind Steuerschuldner solche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Italien haben. Im Unterschied zur kommunalen Grundsteuer sind dieser Steuer nur natürliche Personen unterworfen. Dies können allerdings auch Einzelunternehmer sein.

Auch Immobilien im Privat- oder Betriebsvermögen werden besteuert

Unerheblich ist, ob die Immobilie im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten wird. Der Steuersatz beträgt 7,6 von Tausend der Bemessungsgrundlage. Diese sind die Anschaffungskosten laut Kaufvertrag, hilfsweise der Verkehrswert auf dem lokalen Markt. Für innerhalb der EU beziehungsweise im EWR gelegene Grundstücke ist allerdings vorrangig das jeweilige Äquivalent zum italienischen Katasterwert maßgeblich.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, ist eine im Ausland gezahlte Grundsteuer bis zur Höhe der italienischen Grundsteuer auf die italienische Steuerschuld anrechenbar. Dies erstreckt sich auch auf eine ausländische, auf die Immobilie anteilig entfallende Einkommensteuer.

Beide Steuerarten sind Jahressteuern. Während die Grundsteuer auf ausländisches Grundvermögen im Juni des Folgejahres fällig wird, ist die kommunale Grundsteuer in zwei gleichen Raten im Juni und Dezember zu entrichten.

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Foto: © Onidji – Fotolia.com