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Gerichtsurteil: Bonusmeilen nur nach langfristiger Ankündigung entwertbar

Airlines dürfen den Wert ihrer Bonusmeilen nicht kurzfristig heruntersetzen. Das geht aus einem Urteil des Kölner Landgerichts hervor (Az.: 32 O 317/11). Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde der Lufthansa geklagt, weil diese die Konditionen ihres Miles&More-Programmes so geändert hatten, dass ab Anfang des Jahres 2011 gleich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen als zuvor für das Einlösen eines interkontinentalen Fluges erforderlich wurden. Der Kläger sah daraufhin seine angesammelten Bonusmeilen schlagartig um 30 bis 40 Prozent entwertet.

Die Richter gaben seiner Klage statt. Sie billigten der Fluggesellschaft zwar zu, ihre Regelungen beim Bonusprogramm ändern zu dürfen, jedoch hätten sie diese Änderung mindestens vier Monate im Voraus ankündigen müssen. Nur so habe der Kunde auch ausreichend Zeit gehabt, sich auf die Änderungen einzustellen. Lufthansa hatte ihre Kunden erst einen Monat vorher in einem Newsletter über die Änderung beim Bonusprogramm informiert.

Nach Ansicht der Richter war eine längerfristige Ankündigung auch daher erforderlich, weil die Airline zuvor acht Jahre keine Änderungen an Miles&More vorgenommen worden waren und deshalb ein gewisser Vertrauensbestand aufgebaut worden war. Das Gericht erklärt die Änderungen deshalb für die bis zum Beginn des Jahres 2011 gesammelten Bonusmeilen für unwirksam.

Quelle: VisumCentrale

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