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Was der europäische Berufsausweis bedeutet

Anfang Dezember wurde bekannt, dass die Europäische Union eine Art europäischen Berufsausweis plant, der noch in diesem Jahr zum Einsatz kommt. Das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ – so die offizielle Bezeichnung des Berufsausweises – soll das qualifizierte Arbeiten in Europa erleichtern. Die Rechtsexperten der ARAG sagen, was sich hinter dem Gesetz mit dem wohlklingenden Namen verbirgt.

Feststellung der Gleichwertigkeit

Das Gesetz sieht vor, die Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen im Vergleich zu deutschen Qualifikationen festzustellen. Gleichwertig sind Ausbildungsnachweise immer dann, wenn keine wesentlichen Unterschiede, insbesondere hinsichtlich der für den Beruf ausschlaggebenden Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen, bestehen. Sollten im Einzelfall dennoch Unterschiede vorliegen, können diese durch andere Befähigungsnachweise oder Berufserfahrung ausgeglichen werden. Die Feststellung der Gleichwertigkeit mit den deutschen Ausbildungsnachweisen dient dabei der Sicherung des bisher bestehenden Niveaus der Ausbildung.

Wer ist zuständig?

Das Verfahren zur Feststellung beginnt auf Antrag bei der jeweiligen zuständigen Stelle. Das sind die Stellen, die bereits jetzt im Anerkennungsverfahren und auch sonst für den jeweiligen Berufszugang zuständig sind, beispielsweise die Handwerkskammer, die Berufsinnungen, die Industrie- und Handelskammer oder die sonstigen nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen. Diese sollen, wenn alle zur Entscheidung notwendigen Unterlagen vorliegen, in einem Zeitraum von maximal drei Monaten über den Antrag entscheiden.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt ist, wer einen Ausbildungsnachweis im Ausland erworben und damit eine Ausbildung abgeschlossen hat. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Ungelernte also keinen Anspruch auf ein entsprechendes Verfahren haben. Anders als bisher ist ferner nicht mehr die Staatsangehörigkeit, sondern sind alleine die Qualifikation und die Qualität der Ausbildungsnachweise ausschlaggebend.

Ab wann kann man Anträge stellen?

Der Bundesrat hat am 4. November 2011 dem durch den Bundestag am 29. September 2011 verabschiedeten Gesetz zugestimmt. Die Änderungen werden voraussichtlich im Frühjahr 2012 in Kraft treten.

Ungeregelte und bundeseinheitlich geregelte Berufe

Das Gesetz bestimmt grundsätzlich das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit sowohl für alle nicht reglementierten als auch bundeseinheitlich reglementierten Berufe. Berufe, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, werden laut ARAG Experten von dem Gesetz nicht erfasst. Ob und wann entsprechende Gesetze auf Länderebene erlassen werden, bleibt abzuwarten.

Quelle: ARAG – Rund ums Recht

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