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Österreich: Rettungsgasse auf Straßen verpflichtend

In Österreich muss seit Jahresbeginn auf Autobahnen und Schnellstraßen im Falle eines Staus eine „Rettungsgasse“ gebildet werden. Dazu sind die Bürger ab sofort gesetzlich verpflichtet.

Studien haben ergeben, dass Rettungsdienste, Feuerwehr und sonstige Einsatzkräfte um bis zu vier Minuten schneller vor Ort sein können. Die Überlebenschancen von Unfallopfern steigen damit um bis zu 40 Prozent.

Und so funktioniert die Rettungsgasse:

•    Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden – schon bevor der Verkehr still steht und auch wenn sich noch kein Einsatzfahrzeug nähert!

•    Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.

•    Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts.

Die entstandene Rettungsgasse darf ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.

Wichtig: Die Bildung einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. Selbst wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.

Damit gilt in Österreich das gleiche Prinzip wie in Deutschland, der Schweiz, Tschechien und Slowenien. Autofahrer, die im Notfall ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen mit hohen Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.

Mehr Informationen auf www.rettungsgasse.com

Foto: © Thaut Images – Fotolia.com