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Gesetz in Usbekistan
© corund - AdobeStock

Neues Gesetz in Usbekistan über die öffentlich-private Partnerschaft (PPP) in Kraft getreten

Am 12. Juni 2019 ist in Usbekistan das neue Gesetz über die öffentlich-private Partnerschaft (Public-Private Partnership – PPP) in Kraft getreten. Es handelt sich um das erste PPP-Gesetz des Landes (Gesetz Nr. 537-ZRU vom 10. Mai 2019).

Das neue Gesetz soll insbesondere Investitionen in die folgenden Schwerpunktbereiche anlocken: Stromerzeugung (einschließlich erneuerbarer Energien), Transportwesen (Flughafen, Straßenbau), Gesundheits- und Bildungssektor, Telekommunikation, Wasser- und Wärmeversorgung, Landwirtschaft, Tourismus. Investitionen sollen das Wirtschaftswachstum stimulieren und zur nachhaltigen Entwicklung des Landes beisteuern.

Neu geschaffene PPP Development Agency wird zuständig sein

Federführend zuständig für die Umsetzung von PPP-Projekten in Usbekistan wird die im Zuständigkeitsbereich des Finanzministeriums neu geschaffene PPP Development Agency sein. Die PPP-Agentur entwickelt Richtlinien und den PPP-Mustervertrag, bearbeitet Anfragen im Zusammenhang mit der Projektdokumentation, führt ein öffentliches Register von sämtlichen PPP-Projekten und überwacht deren Umsetzung.

Gemäß dem neuen Gesetz müssen in PPP-Verträgen zwischen Verwaltungen oder Unternehmen der öffentlichen Hand mit der privaten Wirtschaft unter anderem folgende Aspekte geregelt sein: Verpflichtungen und Haftung der Vertragsparteien, Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, technische und wirtschaftliche Daten zum Projekt, Versicherung des Projekts, Verfahren zur Beilegung von möglichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag, Vertraulichkeit etc. (Art. 27 des PPP-Gesetzes). PPP-Verträge werden für eine Dauer von drei bis 49 Jahren abgeschlossen (Art. 28 des PPP-Gesetzes).

Gesetz in Usbekistan regelt Diskriminierungs- und Korruptionsverbot

Das PPP-Gesetz legt den Grundsatz der Gleichheit des privaten und des öffentlichen Partners sowie das Diskriminierungs- und Korruptionsverbot fest (Art. 4-9). Wichtig ist die in Art. 34 Abs. 1 des PPP-Gesetzes enthaltene Stabilisierungsklausel. Demnach wird dem privaten Partner des PPP-Projektes garantiert, dass die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen in Usbekistan für eine Dauer von zehn Jahren unverändert bleiben. Das heißt, dass sich die Vertreter der Privatwirtschaft im Falle von Gesetzesänderungen auf die Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses berufen können.

Der private Partner wird im Wege einer Ausschreibung ermittelt (Kapitel 5, Art. 21 ff. des PPP-Gesetzes).

Alle PPP-Projekte müssen von der öffentlichen Seite genehmigt werden. Bei Projekten mit einem Volumen von weniger als einer Million US-Dollar erfolgt die Genehmigung durch den öffentlichen Vertragspartner selbst. Bei Projekten mit einem Umfang von einer bis zehn Millionen US-Dollar übernimmt dies die PPP-Agentur. Größere Projekte bedürfen der Genehmigung durch das Ministerkabinett (Art. 18 des PPP-Gesetzes).

Das neue PPP-Gesetz Usbekistans ist in usbekischer und russischer Fassung sowie in englischer Übersetzung im Internet abrufbar.

Quelle: Außenwirtschaftsagentur Germany Trade & Invest