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Versicherungsverbot für „iranische Personen“

Die Sanktionen gegen den Iran (EU-Verordnung 961/2010 vom 27. Oktober 2010) betreffen seit kurzem auch die Assekuranz. So wurde neben den bereits bestehenden zahlreichen Einzelverboten beispielsweise beim Export von Gütern, die der Nuklearrüstung dienen könnten, ein klares Versicherungsverbot ausgesprochen.

Das entsprechende Verbot betrifft zunächst so genannte „iranische Personen“ – ein Begriff der weit gefasst und komplex definiert ist. Gemeint sind:

  • Der iranische Staat, Regierung, Behörden und staatliche Einrichtungen aller Art,
  • Natürliche oder juristische Personen, die ihren Sitz oder Aufenthaltsort im Iran haben,
  • Natürliche oder juristische Personen weltweit, die im Namen oder auf Weisung einer so genannten Person oder Organisation handeln,
  • Juristische Personen oder Organisationen weltweit, die sich im Eigentum oder unter der direkten oder indirekten Kontrolle einer „iranischen Person“ befinden.

Wichtig: Das Versicherungsverbot bezieht sich keineswegs nur auf den Im- und Export in beziehungsweise aus dem Iran, sondern gilt weltweit. Auch der Terminus „Bereitstellen von Versicherungen“ innerhalb dieser Klausel ist derart weit gefasst, dass der Verband davon ausgeht, dass sich das Verbot nicht nur an die europäischen Versicherer und Makler richtet, sondern auch an deren Versicherungsnehmer.

Auch der Bankensektor ist von den neuen Sanktionsmaßnahmen betroffen. So gibt es Beschränkungen für den Geldtransfer nach und aus dem Iran:

  • Meldepflicht ab 10.000 Euro (bisher 12.500 Euro)
  • Genehmigungspflicht ab 40.000 Euro

Um zu vermeiden, dass Versicherte nach einem eigentlich versicherten Schadenereignis aufgrund der Sanktionen gegen den Iran ihre Schäden nicht erstattet bekommen, sollten diese sich informieren, ob die Leistungen ihrer Police unter die Regelungen fallen.

Weitere Verordnungen gibt es außerdem für Tunesien (Nr. 101/2011), Ägypten (Nr. 270/2011), Libyen (Nr. 296/2011) und Syrien (442/2011). Diese Verordnungen gehen zwar nicht so weit wie die entsprechende für den Iran, haben aber auch restriktive Maßnahmen wie zum Beispiel ein Verbot der Ausfuhr von Ausrüstung, die zur Unterdrückung verwendet werden kann.

Foto: © mieszko – Fotolia.com