Skip to main content
Ad
Anzeige
© Smileus - AdobeStock

Indien: Das sollten Reisende in Sachen Einreise beachten

Bisher war das E-Visum für deutsche Touristen und Geschäftsreisende, die nach Indien reisen wollen, maximal 60 Tage gültig. Nun haben Touristen- und Geschäftsvisa eine Gültigkeit von einem Jahr ab Genehmigung der Electronic Travel Authorization (ETA).

Sie befähigt auch zu mehrfachen Ein- und Ausreisen. Deutschen Staatsbürgern ist es seit dem 1. Dezember 2014 möglich, mit einem E-Visum nach Indien einzureisen. Hierfür ist die online-Beantragung einer Electronic Travel Authorization (ETA) notwendig.

Mit diesem E-Visum ist die Einreise über 16 ausgewählte Flughäfen möglich, die Ausreise ist beliebig. Es berechtigt zu Gelegenheitsgeschäftsreisen wie beispielsweise Messebesuchen. Für regelmäßige Dienstreisen können deutsche Arbeitnehmer ein Business Visum beantragen. Mit diesem können sie für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten bis zu fünf Jahren auch wiederholt ins Land einreisen.

Besonderheiten für Regionen im Osten von Indien

Das Portal VisumAntrag.de weist jedoch darauf hin, dass es für die im Osten von Indien gelegenen Bundesstaaten, Arunachal Pradesh und Sikkim Schwierigkeiten bei der Einreise geben könnte. Diese beiden Regionen liegen an der Grenze zu Bhutan, Nepal und China. Die Visumexperten empfehlen, bei Reisen in diese zwei Bundesstaaten einen Visumaufkleber im Pass bei der Botschaft zu beantragen, da für Reisen in diese Bundesstaaten auch eine „inner Line Permit“ oder „Restricted Area Permit“ verpflichtend vorgeschrieben ist. Die einfachste Art und Weise, die benötigte Einreiseerlaubnis zu erhalten, ist der kombinierte Antrag vom Visumaufkleber im Pass und der Erlaubnis bei der Botschaft.

Eine weitere wissenswerte Besonderheit: Ein Visum für medizinische Behandlungen gestattet einen Aufenthalt von maximal 60 Tagen. Immerhin kann man in dieser Zeit mit dem Visum dreimal einreisen („Triple-Entry“).

Andere Einreisebestimmungen für Arbeitnehmer

Eine festangestellte Tätigkeit ist in Indien übrigens nur mit einem Employment Visa möglich, welches Montage- und Projektarbeiten vorsieht. Die Dauer der Gültigkeit ist abhängig von der Laufzeit des nachzuweisenden Beschäftigungsverhältnisses. Eine Ausnahme hiervon besteht mit dem Projektvisum im Energie- und Stahlsektor. Beim Visumsantrag muss allerdings das Projekt exakt beschrieben werden.

Ein Projektvisum ist für die Dauer des Projektes, höchstens ein Jahr, gültig. Gegebenenfalls kann ein bestehendes Visum bei längerer Prozessdauer verlängert werden. Sobald der Aufenthalt in Indien 180 Tage überschreitet, ist eine Aufenthaltsgenehmigung sowie ein Registrierungsnachweis notwendig, das beim Foreigner Regional Registration Office beantragt wird.

Erläuterungsvideo zum Visumantrag für Indien

Die gängigsten drei Visa-Kategorien für Indien – das Touristenvisum, das Medizinvisum und dass Business-Visum können alle bequem online beantragt werden. Am bequemsten ist es, für das Visum für Indien auf eine erfahrene Visum-Agentur zurückzugreifen. Wenn es mal schnell gehen muss, können diese auch einen Eilantrag stellen, die in der Regel innerhalb von 24 Stunden genehmigt werden.

Achtung bei Verstößen

Wichtig: Wer den Gültigkeitszeitraum des Visums überschreitet oder die etwaige Registrierungspflicht überschreitet, riskiert Geld- und Haftstrafen. Auch ein Aufenthalt ohne Genehmigung in Gebieten mit Genehmigungspflicht (protected and restricted areas) gilt als eine Straftat, die mit Haft geahndet wird. Dies gilt auch für einige touristisch interessante Gegenden – so zum Beispiel in Ladakh und Sikkim oder auf den Andamanen.

Eine erfreuliche Änderung hat sich erst im Herbst 2018 ergeben: So ist Homosexualität in Indien nicht mehr strafbar. Das bis dato 158 Jahre alte aus der Kolonialzeit stammende Gesetz wurde abgeschafft. Dennoch sollten sich gleichgeschlechtliche Partner in der Öffentlichkeit möglichst zurückhalten, da es in Teilen der Bevölkerung noch an Akzeptanz fehlt.