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© Chathura indika - Unsplash.com

Sri Lanka: Was Reisende wissen sollten

Nach den Attentaten in Colombo, Negombo sowie in Batticaloa wurde eine landesweite Ausgangssperre in Sri Lanka verhängt. Viele Urlauber sind nun verunsichert, ob sie ihre Reise dorthin antreten sollen. Auch das Auswärtige Amt gab Warnhinweise heraus und rief deutsche Urlauber dazu auf, sich bei ihren Familien oder Freunden in Deutschland zu melden. Was Reisende wissen sollten, die demnächst einen Urlaub in Sri Lanka geplant oder gebucht haben, zeigt dieser Beitrag der ARAG Experten.

Fahrten zu den Flughäfen mit gültigem Reisepass und Flugticket erlaubt

In den aktuellen Reisehinweisen für Sri Lanka heißt es: „Mit weitreichenden Sicherheitsmaßnahmen wie Absperrungen und verstärkten Kontrollen ist im ganzen Land, insbesondere aber auch im Bereich der Flughäfen zu rechnen. Flugreisende sollten spätestens vier Stunden vor Abflug am Flughafen eintreffen.“ Nach Auskunft der Flughafenbehörde sind Fahrten zu den Flughäfen mit gültigem Reisepass und Flugticket erlaubt, auch wenn die Ausgangssperren verlängert werden sollten.

Keine kostenfreie Stornierung

Die derzeitige Lage berechtigt laut ARAG Experten grundsätzlich noch nicht zum kostenlosen Stornieren von Reisen nach Sri Lanka, da das Auswärtige Amt bislang keine Reisewarnung für das Land ausgegeben hat. Es ist derzeit ungewiss, ob noch eine offizielle Reisewarnung für den Inselstaat ausgesprochen wird. Das hängt von der weiteren Entwicklung der dortigen Sicherheitslage ab. Erst dann können geplante Urlaubs- und Geschäftsreisen nach Sri Lanka kostenfrei storniert werden. Laut Presseberichten zeigen sich die großen Reiseveranstalter derzeit aber kulant gegenüber ihren Kunden, die eine zeitnah geplante Sri-Lanka-Reise stornieren oder umbuchen wollen.

Quelle: Arag – Rechtstipps und Gerichtsurteile