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© StockSnap - Pixabay.com

Geoblocking: Streaming auch aus dem EU-Ausland möglich

Streaming-Dienste sind bei vielen beliebt. Doch wer bisher im Urlaub aus dem EU-Ausland versucht hat, zu streamen, für den war der Dienst nicht verfügbar. Ab dem 1. April 2019 ist das „Geoblocking“ in der EU jedoch Geschichte. Eine entsprechende Verordnung der EU ist im Dezember 2018 in Kraft getreten. Die Ländersperre fällt für „vorübergehende Aufenthalte“ weg. Welche Streaming-Regeln man kennen sollte, zeigt dieser Beitrag.

Grundsätzlich regelt das Urheberrecht, dass Streaming-Inhalte nur in dem Land gezeigt werden dürfen, für das Anbieter wie Netflix, Sky Go, Amazon Prime oder Maxdome von den Rechteinhabern die Nutzungserlaubnis eingeholt haben. Künftig dürfen die Inhalte kostenpflichtiger Streaming-Dienste aber nicht mehr blockiert werden, wenn sich Nutzer nur vorübergehend im EU-Ausland aufhalten. Die Regeln im Überblick:

Streaming in der EU

Bereits im Mai 2017 hat das Europäische Parlament die sogenannte Portabilitätsverordnung verabschiedet. Sie ebnet nun ab dem 1. April den Weg für grenzenloses Streamen von Inhalten innerhalb der Europäischen Union (EU). Wer dagegen etwa Urlaub in den USA, der Schweiz oder der Türkei unternimmt, kann sein deutsches Abo dort nicht nutzen.

Zwar ändert sich durch die neuen EU-Regeln nicht das Urheberrecht. Doch nun gilt für kostenpflichtige Abos von Streaming-Diensten, dass bei vorübergehenden Aufenthalten im EU-Ausland die Datenübertragung als Nutzung im Wohnsitzland gilt. Das heißt: Musik, Serien, Filme oder Live-Übertragungen müssen im Netz so angeboten werden, wie sie für Abonnenten auch an ihrem Wohnsitz verfügbar wären. Was und welche Zeitspanne als „vorübergehender Aufenthalt“ allerdings gilt, legt die Verordnung nicht genau fest. Doch wer einen mehrwöchigen Urlaub oder ein Semester im EU-Ausland verbringt, kann dort auf das Streaming-Abo seines Heimatlandes zugreifen.

Überprüfung des Wohnsitzes

Um feststellen zu können, wo sich Nutzer aufhalten und wo sie tatsächlich zu Hause sind, können Anbieter von Online-Diensten bei Vertragsschluss oder Vertragsverlängerung die Kundendaten wie Wohnsitz, Kreditkartennummern oder IP-Adressen nutzen. Generell sind zwei Möglichkeiten pro Nutzer erlaubt, um dessen Wohnsitzmitgliedstaat zu prüfen. Hierzu können Anbieter auch die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes verlangen. Wer bei dieser Prozedur nicht mehr als nötig von sich preisgeben möchte, sollte personenbezogene Daten schwärzen, die zu Prüfzwecken nicht erforderlich sind.

Keine zusätzlichen Kosten

Streaming-Anbieter dürfen für die Dienste-Nutzung im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren erheben. Achtung: Beim Empfangen über das Mobilfunknetz können bei intensiver Nutzung aber Zusatzkosten für die Datenübertragung entstehen. Vor allem bei hochauflösenden Filmen sollte man daher seinen Datenverbrauch im Blick behalten und die Grenzen von „Roam like at home“ nicht überschreiten.Indem man über eine WLAN-Verbindung auf Inhalte zugreift, kann Datenvolumen gespart werden.

Regeln bei kostenfreien Diensten

Reine werbefinanzierte Dienste oder die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender müssen ihr Angebot für deutsche Kunden nicht zwangsläufig in allen Mitgliedsländern der EU zur Verfügung stellen. Die Anbieter können sich aber freiwillig der neuen Regelung anschließen. Sie sind dann ebenfalls dazu verpflichtet, den Dienst auch im EU-Ausland nicht weiter zu blockieren. Dies setzt wiederum voraus, dass sie den Wohnsitz der Nutzer überprüfen, etwa durch eine Registrierung und Authentifizierung. Zudem müssen sie ihre Nutzer darüber informieren.

Mediatheken und Livestreams von TV-Sendern bleiben so weiterhin zu großen Teilen nur in den jeweiligen Heimatländern erreichbar. Hier sollten Europäisches Parlament und Rat nachbessern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Online-Angebote aus dem Ausland

Die neuen Regeln gelten nicht, wenn man auf günstigere oder umfangreichere Angebote eines Streaming-Dienstes in einem anderen Land zugreifen möchte. Möchte man sich etwa beim Service eines französischen Anbieters bedienen, kommt man nicht umhin, auch mit diesem in Frankreich einen Vertrag abzuschließen.

Geoblocking: Weiterhin Probleme beim Streaming im Ausland

Obwohl es digitale Ländersperren bei kostenpflichtigen Streaming-Diensten seit dem 1. April 2018 innerhalb der EU nicht mehr geben soll, zeigt eine aktuelle Befragung der Marktwächter: Das Geoblocking im EU-Ausland sorgt immer noch für Unmut. Bei jedem zweiten Nutzer läuft der Streaming-Dienst im EU-Ausland noch nicht genauso wie zuhause. Am häufigsten sorgt die Verfügbarkeit von Streams und Downloads für Probleme.

Befragt wurden 500 Nutzer kostenpflichtiger Streaming-Dienste, die diese Dienste seit April im EU-Ausland genutzt haben. Jeder Vierte davon gibt an, dass Inhalte nicht während des gesamten Auslandsaufenthaltes verfügbar waren. Zum Teil sind Inhalte auch überhaupt nicht im EU-Ausland verfügbar: Diese Erfahrung haben 22 Prozent der Nutzer kostenpflichtiger TV-Mediatheken und 17 Prozent der Nutzer kostenpflichtiger Video-Streaming-Dienste beim letzten Aufenthalt im EU-Ausland gemacht.