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© JanClaus - Pixabay.com

Neue Handgepäckregelung: Ryanair wird abgemahnt

Seit dem 1. November 2018 gilt bei Ryanair eine neue Handgepäckregelung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Fluglinie Ryanair wegen der neuen Regelung abgemahnt. Sie sieht vor, dass Passagiere im Standardtarif nur noch ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit in die Kabine nehmen dürfen. In seiner Abmahnung kritisiert die Verbraucherzentrale unzureichende und intransparente Angaben.

Die neue Regelung ist völlig intransparent und überraschend. Die Einschränkung beim Handgepäck führt zu einer indirekten Erhöhung des Flugpreises, so die Verbraucherzentrale.

Ryanair informiert im Buchungsvorgang und im gesamten Internetauftritt auf unterschiedliche Art und Weise über die neuen Gepäckregelungen. Bei Buchung des Standardtarifs heißt es zum Beispiel „ein kleines Gepäckstück“, dann „ein kleines Gepäckstück 40cmx20cmx25cm“. An anderer Stelle schreibt die Airline: „eine kleine Tasche, die unter den Sitz vor Ihnen passt“. Es ist somit völlig unklar, was für ein Gepäckstück kostenlos an Bord mitgenommen werden kann. Auch zum Gewicht des zulässigen Gepäckstücks fehlt jegliche Aussage. Die Vebraucherzentrale Bundesverband hat Ryanair deshalb wegen unzureichender Preisangabe und Irreführung abgemahnt.

Schnelle Prüfung notwendig

Problematisch ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband zudem, dass es bislang keine Regelung dafür gibt, welches Gepäck in welcher Größe ohne Aufpreis mit befördert werden muss. Geschäftsreisenden mag eine schmale Laptop-Tasche auf dem Flug zum nächsten Meeting genügen, andere Fluggäste benötigen mehr. Deshalb sollte stets ein Handgepäckstück im Ticketpreis enthalten sein. Die Bundesregierung muss zügig prüfen, welches Gepäck als wesentlicher Bestandteil einer Flugreise ohne zusätzliche Kosten befördert werden muss und die verbraucherfeindliche Regelung bei Ryanair unterbinden, so die Verbraucherzentrale.