Skip to main content
Ad
Dashcams

Dashcams: In diesen europäischen Ländern sind sie erlaubt

Die Verwendung von Dashcams im Straßenverkehr ist im europäischen Ausland unterschiedlich geregelt beziehungsweise auch gar nicht geregelt. Eine Infografik zeigt, in welchen Ländern die Dashcam-Nutzung nach Recherchen des ADAC aktuell unproblematisch ist (grün), nur mit Genehmigung möglich ist (gelb) oder wo der ADAC von der Verwendung abrät (rot).

Für Deutschland hat der ADAC noch keine eindeutige Empfehlung ausgesprochen. Der BGH hat heute die Zulässigkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel in Gerichtsverfahren verkündet. Dashcam-Aufnahmen verstoßen in Deutschland jedoch weiterhin gegen Datenschutzrecht. Diese führt laut BGH jedoch nicht dazu, dass diese Mitschnitte in Deutschland in Gerichtsverfahren nicht verwendet werden dürften. Es müsse vor Gericht jeweils eine Einzelfallbeurteilung vorgenommen werden.

Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Die Deutschen stehen der Nutzung von Dashcams im Auto recht offen gegenüber. Darauf deutet eine Umfrage hin, die von Bitkom Research im Januar 2018 durchgeführt wurde. Acht Prozent besitzen bereits eine Dashcam, 13 Prozent wollen in Zukunft eine solche Kamera benutzen und 25 Prozent können sich vorstellen, eine Dashcam zu nutzen. Nur neun Prozent steht der Nutzung ablehnend gegenüber.

Dashcams sind kleine Kameras, die auf dem Armaturenbrett befestigt werden können und die gesamte Fahrt aufzeichnen. Im Falle eines Unfalls können sie als Beweismittel dienen, sofern die Rechtsprechung dies zulässt.

Mehr Infografiken finden Sie bei Statista