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Brexit-Verhandlungen
© Mihai Tufa für BDAE Gruppe

Brexit-Verhandlungen: So ist der aktuelle Stand

Wenn Großbritannien am 29. März 2019 die EU verlässt, finden die Grundfreiheiten der Warenverkehrs-, Dienstleistungs-, Kapitalverkehrs- sowie Niederlassungsfreiheit ab diesem Augenblick keine Anwendung mehr. Der Grund: Das Vereinigte Königreich genießt dann den Status eines Drittstaates, also eines Nicht-EU-Staates.

Möglicherweise wird von den Verhandlungspartnern eine Übergangsphase vereinbart, prognostiziert die Handelskammer Hamburg, die eine umfassende Übersicht zum derzeitigen Stand der Brexit-Verhandlungen erarbeitet hat. In dieser Übergangszeit würden die Regeln des Binnenmarktes und der Zollunion anwendbar bleiben, bis die zukünftigen vertraglichen Beziehungen, die noch ausgehandelt werden müssen, in Kraft treten.

Regelungen müssen im Austrittsabkommen dokumentiert werden

Im März 2018 haben sich beide Verhandlungspartner darauf geeinigt, dass es nach dem Austritt Großbritannien aus der ein Übergangsabkommen geben soll, das den Zugang des Königreichs zum Binnenmarkt und zur Zollunion bis zum 31. Dezember 2020 garantieren und die Wirkungen des Brexit auf die Bürger und Wirtschaftsbeteiligten abfedern soll. Die EU hat aber sehr deutlich gemacht, dass derartige Übergangsregeln nur dann verbindlich werden, wenn sie im Rahmen eines umfassenden Austrittsabkommens vereinbart werden. Ohne Austrittsabkommen gäbe es demnach auch keine Übergangsregeln und bislang geltenden Regelungen des Binnenmarktes und der Zollunion würden ab dem 30. März 2019, 0:00 Uhr, zwischen Großbritannien und der EU keine Anwendung mehr finden.

Brexit-Verhandlungen Zeitstrahl

Der Text für ein solches kombiniertes Austritts- und Übergangsabkommen muss bis Oktober 2018 ausverhandelt sein. Nur so ist eine rechtzeitige Ratifikation des Abkommens durch den Rat, das EU-Parlament, die einzelnen nationalen Parlamente der EU 27 und des britischen Parlaments realistisch.

Freihandelsabkommen zwischen UK und EU wahrscheinlich

Momentan erscheint ein tiefgreifendes Freihandelsabkommen die wahrscheinlichste aller Möglichkeiten zur Regelung der zukünftigen Beziehungen beider Verhandlungspartner zu sein. Allerdings wäre es das erste Mal in der Geschichte der EU, dass sie ein Freihandelsabkommen abschließt, in dem der vereinbarte Zustand ein Weniger zu den bisher bestehenden wirtschaftlichen Beziehungen darstellt. Auf der anderen Seite hat man mit dem Vereinigten Königreich einen „Partner auf Augenhöhe“, der die in der EU geltenden Standards, beispielsweise in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, Finanzdienstleistungen, Produktsicherheit und vieles mehr quasi spiegelt und nicht erst angleichen muss. Diese Umstände machen die Verhandlungen über ein entsprechendes Freihandelsabkommen besonders interessant.

Am 23. März 2018 hat der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs die für das Verhandlungsteam der Kommission verbindlichen Leitlinien zum Rahmen für die Beziehungen zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit angenommen.

Brexit-Verhandlungen EU-Beziehungen

Was den Kern der Wirtschaftsbeziehungen anbelangt, so bestätigt der Europäische Rat in den Brexit-Verhandlungen seine Bereitschaft, Beratungen über ein ausgewogenes, ehrgeiziges und weitreichendes Freihandelsabkommen (FHA) einzuleiten, insoweit es ausreichende Garantien für faire Wettbewerbsbedingungen gibt. Dieses Abkommen wird fertiggestellt und geschlossen, sobald das Vereinigte Königreich kein Mitgliedstaat mehr ist. Ein solches Abkommen kann jedoch nicht dieselben Vorteile bieten wie die Mitgliedschaft und nicht auf eine Beteiligung am Binnenmarkt oder an Teilen davon hinauslaufen.

Auswirkungen auf Global-Mobility-Prozesse

Ohne Zweifel wird der Brexit Auswirkungen haben auf die aufenthalts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung von Global-Mobility-Maßnahmen aus Großbritannien heraus und in das Königreich hinein. Von Anfang an war klar: Personalabteilungen und alle anderen mit Global-Mobility-Prozessen betraute Unternehmenseinheiten werden umdenken müssen – und dies wahrscheinlich mit der Unterstützung externer Berater.

Die BDAE Gruppe hat den aktuellen Stand der begleitenden Brexit-Maßnahmen und deren Auswirkungen auf Entsendungen und Geschäftsreisen in das Vereinigte Königreich in einem exklusiven Whitepaper zusammengefasst. Personalverantwortliche und Travel Manager erhalten somit einen Überblick über Änderungen, die das Aufenthalts-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht bei Mitarbeitertransfers nach UK betreffen.

Darüber hinaus bietet die kostenfreie Publikation eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Termini rund um den Brexit inklusive grafisch aufbereiteter Statistiken. Im Interview mit dem Auslandsexperten Omer Dotou von der BDAE Consult GmbH erfahren die Leser zudem, welche Auswirkungen der Brexit auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit von Briten und EU-Bürgern hat.

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Infos zu den Brexit-Verhandlungen für Unternehmen:

Whitepaper Entsendungen nach Großbritannien

Checkliste Brexit der IHK

DIHK-Newsletter zum Brexit

Potenzielles Austritts- und Übergangsabkommen

Brexit-Verhandlungsdokumente

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