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Fingerabdruck vor gruenem Motherboard

Emirates ID Card: Expats droht Bußgeld

Expatriates in Dubai, die noch immer keine Emirates ID Card beantragt haben, droht eine Strafgebühr. Dies berichtet die Unternehmensberatung InterGest Middle East.

Bereits seit 2007 versucht die emiratische Verwaltung sowohl lokale Staatsangehörige als auch ausländische Arbeitnehmer, die in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) tätig sind, dazu aufzufordern, die so genannten Emirates ID Card zu bewegen – innerhalb der Expat-Gemeinde allerdings größtenteils vergeblich. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Art Personalausweis, auf dem unter anderem die Fingerabdrücke des Kartenbesitzers erfasst sind.

Bis zu 200 Euro Strafe

Um nun den Druck auf alle Ausländer zu erhöhen, die über ein Residence Visa in den VAE verfügen, hat die Verwaltung per Dekret vom 4. September 2011 neue Fristen festgesetzt, bis zu der Locals und Expats die Emirates ID Card beantragt haben müssen. Anderenfalls droht ihnen ein Bußgeld in Höhe von 20 AED (etwa 4 Euro) pro Tag der verspäteten Antragsstellung, bis maximal 1.000 (rund 198 Euro) AED.

Betroffen sind alle Residence-Visa-Inhaber

Diese Regelung gilt nicht nur für Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in den VAE, sondern für alle Personen, die ein Residence Visa der Emirate. Betroffen sind somit auch Geschäftsführer und Angestellte von lokal registrierten Unternehmen, die sich nicht dauerhaft, sondern nur sporadisch in den VAE aufhalten.

Die neu festgesetzten Fristen differenzieren zwischen der Staatsangehörigkeit und dem Emirat, das die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt hat: Für Staatsangehörige der VAE galt unabhängig von ihrem Wohnort der 31. Oktober 2011 als Stichtag.

Fristen richten sich nach Visumbehörde

Für ausländische Staatsangehörige gelten in Abhängigkeit der jeweiligen Behörde, die das Visum ausgestellt hat, folgende Stichtage:

  • Expats mit „Dubai“ Visa: 01.06.2012
  • Expats mit „Abu Dhabi“ Visa: 01.04.2012
  • Expats mit „Sharjah“ Visa: 01.02.2012
  • Expats mit Visa aus „Ras al Kaimah,
  • Fujairah, Ajman oder Umm Al Quwain“ 01.12.2011

InterGest weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Bestimmung des Stichtags ausschließlich auf den Sitz der Behörde ankommt, die das Visum ausgestellt hat und nicht etwa auf den Wohnort des Expats.

Wer also sein Residence Visa über eine in Ras al Khaimah oder Fujeirah registrierte und lizenzierte Gesellschaft beantragt hat, muss somit bis zum 01.12.2011 den Antrag für die Emirates ID Card gestellt haben. Andernfalls werden die entsprechenden Strafgebühren fällig.

Foto: © Hans-Joachim Roy – Fotolia.com