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Betriebsstätte Dänemark

Besteuerung einer Betriebsstätte in Dänemark: Die wichtigsten Fakten

Deutsche Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Dänemark werden möglicherweise begrenzt steuerpflichtig. Das hat eine rechtsverbindliche Antwort der dänischen Zoll- und Steuerbehörde SKAT ergeben.

Die gesetzliche Grundlage für eine Betriebsstätte ist die Gründung einer festen Niederlassung, die einen gewerblichen Betrieb ausübt. Ein wichtiges Kriterium ist, dass diese Betriebsstätte dauerhaft ist und ihren Betrieb somit nicht nur vorübergehend oder sporadisch ausübt.

Auch privates Büro führt zur Betriebsstätte

Um eine Betriebsstätte in Dänemark zu begründen, ist es nicht notwendig, dass ein deutsches Unternehmen seinen Mitarbeitern für die Ausübung der Tätigkeiten eigene Büroflächen zur Verfügung stellt. Wenn ein Mitarbeiter ein privates Büro auch für Tätigkeiten des Unternehmens verwendet, kann dies bereits als Etablierung einer Betriebsstätte gewertet werden. Dies setzt allerdings voraus, dass die Aufgaben mit dem Kerngeschäft des Unternehmens zu tun haben, also einen wesentlichen und bedeutenden Bereich des Geschäfts betreffen. Selbst minimale Arbeitsaufgaben dieser Art sind ausreichend, um eine Betriebsstätte zu begründen.

Vertretungsbefugnis irrelevant

SKAT legt hierbei entscheidenden Wert auf die Aufgaben des Mitarbeiters. Demnach spielt es zum Beispiel keine Rolle, ob der Mitarbeiter eine Vertretungsbefugnis für die Gesellschaft hat und somit Verträge abschließen darf. Arbeiten von lediglich unterstützender oder vorbereitender Natur sind nicht von den Regeln erfasst, so dass hierdurch keine Steuerpflicht in Dänemark entsteht. Die Schwelle zwischen „unterstützenden und vorbereitenden Tätigkeiten“ und Hauptaufgaben des Unternehmens ist jedoch leicht zu erreichen.

Die neue verbindliche Antwort von SKAT ändert in dieser Hinsicht nichts an der bisherigen Praxis, sondern zeigt auf, dass die Steuerbehörde der Frage der Besteuerung von Betriebsstätten ausländischer Unternehmen viel Bedeutung beimisst. Im Allgemeinen legt SKAT diese Regeln sehr streng aus.

Hintergrund. Als ausländisches Unternehmen in Dänemark kommt man mit SKAT in Berührung, wenn es um Überprüfungen von Büchern, Warenbeständen, Arbeitgeberabgaben für Arbeitnehmer und andere Angelegenheiten geht. SKAT kontrolliert auch die Beschilderung auf Baustellen, zum Beispiel den Namen und die RUT-Nummer eines Unternehmens.

Quelle: http://www.handelskammer.dk