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deutsche Unternehmen in Großbritannien

„Deutsche Unternehmen in Großbritannien überdenken Einkommensmodelle für Expats“

Die Brexit-Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU laufen. Dennoch ist nach wie vor unklar, wie der Austritte bis Ende der Verhandlungen im März 2019 konkret aussehen wird und welche Folgen er vor allem auf die deutsche Wirtschaft hat. Insbesondere Unternehmen, die Mitarbeiter ins Vereinigte Königreich entsenden, sind verunsichert. Expat News hat deswegen beim Global-Mobility-Experten Omer Dotou von der BDAE Consult nachgehakt, wie es derzeit in punkto Mitarbeitertransfer auf die britische Insel aussieht.

Expat News: Gibt es aktuell Änderungen für die Entsendungen nach England?

Dotou: Die aktuellsten Änderungen ergeben sich derzeit im Bereich der Vergütung. Aufgrund starker Wechselkursschwankungen und weil das Britische Pfund fällt, überdenken Unternehmen ihre Wechselkurs-Policy, die immer dann zum Tragen kommt, wenn eine Cost-of-Living-Allowance (also Teuerungszulage) gezahlt wird. Das bedeutet, dass die Lebenshaltungskosten für Expats in UK mehrmals jährlich überprüft werden müssen, während dies vor dem Brexit-Referendum etwa einmal im Jahr ausgereicht hat.

Viele Firmen überdenken deshalb das Einkommensmodell für ihre Entsandten. Momentan beobachten wir einen verstärkten Trend zu Nettolohnvereinbarungen ohne Steuerausgleichsmodelle, um gar nicht erst Kursschwankungen berücksichtigen zu müssen.

Personaler sind gut auf den Brexit vorbereitet

Expat News: Wie gehen die Firmen damit um?

Dotou: Insgesamt stellen wir beim Thema Entsendungen nach UK fest, dass die Personaler sehr gut vorbereitet sind und bereits verschiedene Szenarien durchspielen. Der Brexit scheint besser zu handeln zu sein, als etwa schwer vorhersehbaren Entwicklungen in den USA, in der Türkei oder in Russland. Einige deutsche Unternehmen überlegen nun, ihre Standorte in England wieder zu schließen oder entsandte Mitarbeiter zurückzuholen.

Expat News: Was ist hier zu beachten insbesondere in Sachen Sozialversicherungsansprüche nach der Rückkehr nach Deutschland?

Dotou: In dieser Sache stellen sich viele arbeitsrechtliche Fragen insbesondere zu Rückkehrklauseln in Entsendeverträgen. Personaler wollen sicherstellen, dass sie Mitarbeiter problemlos zurückholen können. Wir empfehlen für Entsendungen nach Großbritannien, aber auch für alle anderen Länder mit geopolitischen Unsicherheiten, einen Vorbehaltshinweis bezüglich genehmigungspflichtiger Verfahren, die insbesondere Arbeits- und Aufenthaltsrecht betreffen, zu integrieren. Somit haben sie eine Rechtsgrundlage, sollte aufgrund von noch nicht klar definierten gesetzlichen Änderungen ein Abbruch der Entsendung notwendig sein.

In punkto soziale Absicherung stellt die Deutsche Rentenversicherung A-1-Bescheinigungen über die anzuwendenden Rechtsvorschriften („Entsendebescheinigungen“) für Großbritannien nur noch befristet auf das Austrittsdatum aus.

Expat News: Wie sieht es mit der Anerkennung von Sozialversicherungsbeiträgen aus?

Dotou: Hierbei wird es kompliziert: Derzeit zahlt ein Teil der entsandten Mitarbeiter in Großbritannien seine Beiträge vor Ort ins System und muss nun dafür sorgen, dass die Versicherungszeiten anerkannt werden und nicht etwa verfallen. Bei einem anderen Teil ist die Entsendung so geregelt, dass weiterhin Sozialversicherungsbeiträge ins deutsche System eingezahlt werden, was aber nur durch die entsprechende EU-Verordnung funktioniert. Nach dem Austritt aus der EU muss geklärt werden, ob das alte deutsch-britische Sozialversicherungsabkommen wieder in Kraft tritt oder ob es eine andere Lösung geben wird.

Recht auf Freizügigkeit bis 2019

Immerhin zeichnet sich nach Äußerungen von Premierministerin Theresa May ab, dass EU-Bürger, die noch vor dem Beginn des Austrittsverfahren am 29. März dieses Jahres nach Großbritannien gegangen sind, das Recht auf Freizügigkeit und aller damit verbundenen Vorteile – wie eben auch Partizipation am Sozialversicherungssystem – erhalten bleiben sollen. Auch EU-Bürger, die in nächster Zeit auf die Insel gehen, könnten im Rahmen einer Frist noch bis zum Vollzug des Brexit 2019 in Großbritannien das Recht auf Arbeit in Anspruch nehmen.

Expat News: Wie wird sich künftig der Handel mit Großbritannien gestalten?

Dotou: Das ist eine der Kernfragen, mit der sich die deutsche – und im Grunde die gesamte EU-Wirtschaft – derzeit befasst. Wird es ein freihandelsabkommen geben und wenn ja, wie wird es aussehen? Der BDI hat erst kürzlich geklagt, die britische Regierung hätte diesbezüglich kein klares Konzept. Das spiegeln uns auch viele Unternehmen wider, die wir beraten. Das Vereinigte Königreich ist einer unserer wichtigster Handelspartner, etwa 400.000 deutsche Expats arbeiten dort. Insofern werden viele Akteure zunehmend nervös.

Es ist unklar, welche Zölle künftig gelten, wie es mit Dokumentationspflichten aussieht und beispielsweise auch, wie es mit dem europäischen Datenschutz weitergehen wird. Die neue Richtlinie soll ja schon nächstes Jahr in Kraft treten. Wer weiß, vielleicht kommt es ja noch zu einer Verlängerung der Übergangsphase für das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU.