Skip to main content
Ad
© pixabay.com

Air-Berlin-Insolvenz: Was Passagieren wissen sollten

Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft hat nach langer Krisenzeit Insolvenz angemeldet. Die Bundesregierung unterstützt Air Berlin mit einem Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro, um negative Auswirkungen auf die Kunden zu vermeiden und den Flugbetrieb auch langfristig aufrecht zu erhalten. Konkret bedeutet dies, dass alle Flüge zunächst weiterhin stattfinden und Flugpläne ihre Gültigkeit behalten. Was bedeutet das aber für Reisende, die bereits Tickets der Airline besitzen?

Das Fluggasthelfer-Portal AirHelp weist darauf hin, dass Passagieren, die von Flugverspätungen oder -ausfällen betroffen sind, weiterhin das Recht auf Entschädigungszahlung zusteht, solange der Flugbetrieb fortgeführt wird. Sollte der Flugbetrieb jedoch eingestellt werden, verlieren die Tickets ihre Gültigkeit.

Reiseanbieter in der Verantwortung

Wer seinen Flug direkt über Air Berlin gebucht hat, würde aufgrund der Insolvenz in einem solchen Fall leer ausgehen. Anders ist es bei Buchung, die über einen Reiseanbieter oder eine Partnerairline getätigt wurden. Beide stünden im Falle einer Insolvenz in der Verantwortung und müssten für eine Alternativbeförderung sorgen oder den Preis für den Flug erstatten, wenn die Flüge durch eine Reiseversicherung abgedeckt wurden. Dies gilt in jedem Fall für Pauschalreisen.

Eine weitere Möglichkeit auf Entschädigung besteht laut AirHelp für Passagiere, die zwar bei Air Berlin direkt gebucht haben, aber als Zahlungsmittel die Kreditkarte genutzt haben. Denn dann kann der Zahlung unter Umständen widersprochen werden, bevor sie der Airline gutgeschrieben wird. Außerdem besteht die Möglichkeit, belastete Beträge im Konkursfall wieder gutzuschreiben. Dazu muss der jeweiligen Kreditkartenfirma ein Dokument zugeschickt werden, das die erfolglose Geldforderung bei der Fluggesellschaft bescheinigt.

Nicht betroffen von der Insolvenz ist das Reiseportal Air Berlin Holidays, an dem mit 49 Prozent Air Berlin und mit 51 Prozent L’Tur Gründer Karlheinz Kögel beteiligt sind. Alle Reisen können nach Aussagen des in Baden-Baden ansässigen Unternehmens weiterhin bedenkenlos gebucht werden.