Skip to main content
Ad
© blacksalmon - Fotolia.com

Wenn persönliche Sachen im Urlaub verloren gehen: Wichtige Tipps

So ziemlich jeder hat schon mal etwas im Hotelzimmer vergessen oder seinen Koffer am Flughafen des Reiseziels nicht erhalten. Doch welche Rechte haben Reisende in solchen Fällen gegenüber Hotel und Airline? Und was passiert eigentlich, wenn der Reisepass auch noch weg ist? In der Regel besteht kein Anspruch darauf, dass das Hotel vergessene Dinge dem Besitzer nachschickt, wissen die Experten der Europäischen Reiseversicherung (ERV).

Die Gastgeber müssen die Fundsachen laut deutschem Gesetz aber mindestens sechs Monate aufbewahren. Pauschalreisende, die bei einem deutschen Reiseveranstalter gebucht haben, profitieren auch im Ausland von dieser Regelung. Individualreisende hingegen sind auf die Normen des jeweiligen Landesrechts angewiesen. Innerhalb der festgelegten Aufbewahrungszeit können die Gäste ihre Besitztümer abholen oder die Kosten für eine Nachsendung übernehmen. Manche Hotels schicken die Dinge zwar auf Anfrage gratis nach, erwarten kann man das aber nicht. Die meisten Hotels versenden die Fundsachen auch nicht ungefragt. Der Grund: Die Hoteliers müssen stets diskret sein und davon ausgehen, dass andere Personen im Zweifelsfall gar nichts von diesem Hotelaufenthalt wissen sollen. Falls sich jedoch niemand meldet, gibt es keine einheitliche Regelung. So überlassen manche Hotels dem Finder die Überbleibsel. Andere wiederum spenden oder versteigern sie für wohltätige Zwecke.

Richtig handeln, wenn der Koffer weg ist

Manchmal können Reisende aber gar nichts dafür, dass nicht alles so am Wunschort ankommt, wie es soll. Wenn der Koffer nicht auf dem Gepäckband landet, müssen sie einiges beachten. Tatsächlich tauchen die meisten Koffer innerhalb von 48 Stunden wieder auf, wissen die ERV-Reiseexperten. Kofferlose Touristen melden sich am besten gleich am Gepäckschalter in der Ankunftshalle und zeigen ihr Flugticket, das den Sticker mit der Registrierungsnummer des Koffers enthält. Um Missbräuche oder Verwechslungen vorzubeugen, beschreiben die Reisenden ihr Gepäck und füllen ein Verlustprotokoll aus. Dann wird der Koffer kostenfrei nach Hause oder ins Hotel am Urlaubsort gebracht.

Je nach Airline und gebuchtem Ticket erhalten durchreisende oder am Urlaubsort gelandete Flugpassagiere einen Ausgleich für den verspäteten Koffer. Dies sollte man jedoch vorab genau abklären, da beispielsweise der Kauf von Ersatzkleidung nicht immer erstattet wird. Die angebotenen Leistungen der Fluggesellschaften sind sehr unterschiedlich und reichen von Toilettenartikeln bis zu Restaurantgutscheinen. Ist der Koffer jedoch auch nach fünf Tagen nicht wieder da, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz beziehungsweise Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen. Die Fluggesellschaften haften demnach mit maximal etwa 1.330 Euro.

Reisepass weg – an Verlustmeldung denken

Wer seinen Reisepass im Ausland verloren hat oder wem dieser geklaut wurde, gibt zunächst eine Verlustmeldung bei der örtlichen Polizei ab und lässt eine Kopie dieser für die Botschaft ausstellen. Außerdem muss der Reisende in manchen Ländern wie zum Beispiel den Vereinigten Arabischen Emiraten den Verlust bei der Immigrationsbehörde melden. Zum Nachweis der Herkunft zeigt der Reisende dabei Personalausweis, Geburtsurkunde oder Führerschein. Für die Ausstellung eines neuen Reisedokuments im Konsulat braucht der Urlauber zudem ein Passfoto. Wer für einen solchen Notfall vorsorgen will, verstaut am besten Fotos sowie Kopien der Personaldokumente im Koffer und Handgepäck.