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Sozialversicherung bei Entsendung nach China: Unternehmen zahlen doppelt

Um eine Mitarbeiterentsendung nach China sozialversicherungsrechtlich erfolgreich zu gestalten ist es wichtig, parallel dazu auch die Rechtsgebiete Aufenthalts- und Arbeitsrecht sowie das Steuerrecht zu beachten. Eine Einzelbetrachtung dieser Rechtsgebiete kann bei Chinaentsendungen nicht funktionieren, weil sie miteinander verzahnt sind. Beispielsweise entscheidet die richtige Vertragsart darüber, ob der entsandte Mitarbeiter ein passendes Arbeitsvisum erhält oder nicht. Erschwert wird der Prozess zudem aufgrund der Tatsache, dass sich die entsprechenden Bedingungen von Provinz zu Provinz unterscheiden. Ist ein lokaler Vertrag für die Beantragung des Arbeitsvisums notwendig, kann dies auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen für den Arbeitnehmer in Deutschland haben.

Expats erhalten chinesische Sozialversicherungsnummer

Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Mitarbeiter neben seinem Arbeitsvertrag in Deutschland zusätzlich einen lokalen Arbeitsvertrag in China hätte. Denn dann würde er ein Teil seines Gehaltes aus Deutschland und einen weiteren Teil aus China beziehen, was sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung ausschließt. Hintergrund: Am 15. Oktober 2011 wurde das neue Sozialversicherungsgesetz in China umgesetzt. Seitdem sind alle deutschen Expats in China grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Diese müssen seither in den Bereichen der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfall- sowie Mutterschaftsversicherung angemeldet werden.

Die Anmeldung muss zudem innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Arbeitserlaubnis erfolgen. Das entsendende Unternehmen muss alle Unterlagen zur Sozialversicherung bei der örtlich und sachlich zuständigen Steuerbehörde durch Online-Anmeldung oder direktes Einreichen übermitteln. Anschließend – sofern alle Angaben vollständig sind – erhält der Expat eine Sozialversicherungskarte und Sozialversicherungsnummer.

Verstöße gegen Sozialversicherungspflicht gelten als Straftat

Verstößt ein Unternehmen gegen die gegen die Anmeldepflicht, sind hohe Geldbußen und Nachzahlungen die Konsequenz. Im schlimmsten Fall werden Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht als Straftat geahndet. Betroffen sind dann in der Regel die Expats, denen neben der Entziehung der Arbeitserlaubnis Einreiseverbote drohen können. Die Beitragssätze variieren sehr stark zwischen den Provinzen in China und auch zwischen deren Städten.

Im entsprechenden Gesetz heißt es zudem ganz klar: Eine Entsendung besteht nur dann, wenn sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt zu 100 Prozent gegen das deutsche Unternehmen richtet. Die Folgen für den Mitarbeiter: Der Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem ist nicht mehr möglich. Für das Unternehmen bedeutet dies, dass es seine Fürsorgepflicht verletzt hat und mit Konsequenzen rechnen muss. Sehr häufig gibt es Konflikte mit dem Steuerrecht, denn dort ist genau definiert unter welchen Voraussetzungen die Gehaltskosten eines Expats als Betriebskosten erfasst werden dürfen. Ganz generell kann man sagen, dass die Gesellschaft, die von der Tätigkeit der eingesetzten Person profitiert, auch wirtschaftlich dessen Kosten tragen muss.

Dazu ein Beispiel: Der Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens wird nach China entsandt, um dort eine Tochtergesellschaft aufzubauen. Er hat einen Arbeitsvertrag mit der deutschen Muttergesellschaft und bezieht von ihr auch das Gehalt. Grundsätzlich könnte man in diesem Fall laut dem Sozialversicherungsrecht von einer Mitarbeiterentsendung ausgehen.

Doch steuerrechtlich gestaltet sich der Fall anders. Durch den Aufbau der Tochtergesellschaft profitiert in erster Linie das Unternehmen in China. Daher muss die Muttergesellschaft in Deutschland steuerrechtlich das Gehalt des Mitarbeiters an die chinesische Tochter weiterbelasten. Durch diese Weiterbelastung kommt es allerdings sozialversicherungsrechtlich zu einer entscheidenden Wende: Es liegt nun keine Entsendung mehr vor. Der Mitarbeiter fällt folglich aus dem deutschen Sozialversicherungssystem und muss in das chinesische übertreten.

Chinas Gesundheitssystem im Wandel

Doch was erwartet einen Expat überhaupt im chinesischen Sozialversicherungssystem?

Krankenversicherung: Expats können nur die internationalen Bereiche der nationalen und gesetzlichen Krankenhäuser nutzen, nicht aber die internationalen Kliniken. Unternehmen sollten deshalb zwingend für ihre Mitarbeiter eine weltweit gültige Auslandskrankenversicherung abschließen. Chinas Gesundheitssystem befindet sich aktuell im Wandel, der bitter nötig ist. Denn seit der Privatisierung der Gesundheitseinrichtungen in den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts ist die Situation für Patienten denkbar schlecht: Extrem lange Wartezeiten in den Krankenhäusern (Arztpraxen gibt es kaum), korrupte Ärzte, die aufgrund des niedrigen Lohnniveaus überdies oft überteuerte und/oder unnötige Medikamente verschreiben und eine schlechte Versorgungsdichte.

Die chinesische Regierung will nun die Ausgaben für den Aufbau des Gesundheitswesens bis 2020 auf acht Billionen RMB (das sind rund 1,1 Billionen Euro) erhöhen. Die staatlichen Gesundheitsausgaben überstiegen 2014 erstmals die Grenze von 1 Billion RMB (rund 140 Milliarden Euro). Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) dürfte bis 2020 von derzeit 5,6 auf rund 7,7 Prozent steigen.

Das Ziel der chinesischen Regierung ist die 80-Prozent-Marke: Alle chinesischen Bürger sollen damit rechnen können, dass etwa 80 Prozent der anfallenden Krankenkosten von der staatlichen Versicherung getragen werden. Zudem sollen im Zuge des im letzten Jahr verabschiedeten 5-Jahresplanes auf 1.000 Einwohner statt derzeit einem Landarzt zwei kommen.

Rentenversicherung: Um überhaupt einen Anspruch aus der chinesischen Rentenversicherung zu haben, müssen Expats mindestens 15 Jahre am Stück Beiträge einzahlen. Doch wer hat wirklich vor, so lange in China zu leben und zu arbeiten? Unklar ist zudem, wie ein Expat später die Rentenauszahlung beantragen kann.

Arbeitslosenversicherung: Anspruch hat, wer mindestens ein Jahr lang Beiträge eingezahlt hat. Allerdings setzt die Beantragung von Arbeitslosengeld voraus, dass der Arbeitnehmer eine Aufenthaltsgenehmigung (Resident Permit) hat. Das Problem: Laut Gesetz müssen Expats, die arbeitslos geworden sind, das Land verlassen.

Unterm Strich müssen Unternehmen für ihre Mitarbeiter in China Sozialbeiträge zahlen, ohne dass diese jemals werden Leistungen in Anspruch nehmen können. Das bedeutet, dass Unternehmen ihre entsandten Mitarbeiter nicht nur im chinesischen System anmelden, sondern zusätzlich auch mit privaten Versicherungslösungen ausstatten müssen.