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© Sebastian Kaulitzki - Fotolia.com

Amalgam: Europaweites Verbot ist erstmal vom Tisch

Mit Amalgam – seit Jahrzehnten ein billiger und gängiger Füllstoff für Löcher in den Zähnen – kommen jährlich in der EU bis zu 75 Tonnen des hochgiftigen Schwermetalls Quecksilber in Umlauf. Die EU-Kommission hält die Amalgam-Füllungen zwar für Patienten für ungefährlich. Patienten haben aber oft Zweifel und Kritiker verweisen auf Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung und der Entsorgung von Amalgam sowie bei der Verbrennung von Verstorbenen in Krematorien. Tatsache ist: Quecksilber kann über die Atmosphäre in die Nahrungskette gelangen und sich so im Körper anreichern.

Verzicht auf Amalgam in weiter Ferne

Die EU-Kommission hat jetzt ihren Fahrplan zur Reduzierung von Zahn-Amalgam vorgelegt. Fazit: Die EU hat mal wieder sehr viel Zeit. Zwar wird zum 1. Januar 2019 die Sammlung und sichere Entsorgung quecksilberhaltiger Abfälle aus Zahnarztpraxen vorgeschrieben und die 28 EU-Staaten sollen Aktionspläne zur Verminderung der Nutzung aufstellen. Doch hält selbst der zuständige Chefunterhändler des EU-Parlaments dies eher für Maßnahmen im Sinne einiger Großkonzerne und ihrer Wirtschaftsinteressen. Denn das angestrebte Verbot der Amalgam-Füllungen ist damit vom Tisch.

Vielmehr wird noch bis 2020 geprüft, ob Zahnärzte ab 2030 eventuell ganz darauf verzichten können. Ein Teilerfolg der Kritiker: Zumindest sollen Zahnärzte bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen ab dem 1. Januar 2018 Amalgam-Füllungen nur noch in absoluten Ausnahmen nutzen, so ARAG Experten.

Quelle: ARAG Rechtstipps und Gerichtsurteile