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© Sergey Nivens - fotolia.com

Absurdes aus der Gesetzgebung: Kuriose Verkehrsregeln weltweit

Urlauber und Geschäftsreisende aufgepasst: Wer mit dem Auto im Ausland unterwegs ist, sollte die dort geltenden Verkehrsregeln kennen. Folgende Gesetze sind nach Recherchen des der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV e.V.) besonders „abgefahren“:

In Deutschland ist es beispielsweise explizit erlaubt, gesetzlich nackt zu fahren. Schließlich wird das Auto als privater Bereich eingestuft. Problematisch nur, dass beim Aussteigen öffentliches Terrain betreten wird. Wer keine Erregung öffentlichen Ärgernisses verursachen und ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro riskieren möchte, sollte sich vor Verlassen des Wagens besser anziehen.

Ohne Kopfbedeckung keine Autorität

Ungeahnt freizügig kann es auch in Großbritannien zugehen: Wer sich auf englischen Straßen erleichtern muss, kommt mit der richtigen Technik auch an einem Bußgeld vorbei. Einfach mit der rechten Hand das Auto berühren und dann kann – natürlich – nur am Hinterreifen des Autos der Natur ihren Lauf gelassen werden. Wenn das nicht bedacht wurde, achten Sie auf die Mütze des Polizisten, der Ihnen das Knöllchen aushändigt. Diese ist nämlich die Quelle seiner Autorität und ohne Mütze ist er nicht berechtigt seines Amtes zu walten.

Ganz genau nehmen es auch die Dänen. In Dänemark steigen Sie besser nicht in ihr Auto, ohne vorher darunter zu gucken, ansonsten verstoßen Sie gegen dänisches Gesetz. Schließlich könnte unter dem Auto jemand ein Nickerchen halten. Besonders rigoros, aber wird gegen Trunkenheit am Steuer vorgegangen. Ab zwei Promille droht nicht nur der Verlust des Führerscheins, sondern unter Umständen auch die Zwangsversteigerung des Fahrzeugs. Das versteigerte Geld fließt dabei direkt in die Staatskasse. Strenger ist nur noch Italien, in der die Zwangsversteigerung bereits ab 1,5 Promille durchgeführt werden kann.

Rabatt für Bußgeldzahlung

Entspannter geht es hingegen in Spanien zu. Bei Bezahlung des Bußgelds innerhalb von 15 Tagen räumen die spanischen Gesetzgeber sogar einen Rabatt von 50 Prozent ein.

Besonders kurios ist auch das Vertrauen Österreichs in seine Polizisten. Unsere Nachbarn aus Österreich verstehen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen eigentlich keinen Spaß. Das Vertrauen in das „geschulte Amtsauge“ des Beamten, das Überschreitungen des Tempolimits bis 30 km/h mit bloßen Auge erkennt, mutet dennoch seltsam an.

Auf Wale schießen in Tennesse erlaubt

Doch nicht nur europäische Gesetzgeber bringen kuriose Verkehrsregeln zustande. Wenn Sie in Australien unbedingt Heu transportieren möchten, lohnt es sich ein Taxi zu nehmen. Heu im eigenen Fahrzeug zu transportieren ist nämlich verboten. Bizarr ist auch ein Gesetz im amerikanischen Bundesstaat Tennessee, der wohlgemerkt nicht an der Küste liegt. Dort ist es nicht gestattet, aus dem fahrenden Auto Wild zu erlegen. Im Vorbeifahren auf Wale zu schießen ist hingegen vollkommen legal.

Falls Sie sich neben kuriosen Verkehrsregeln auch über den deutschen Bußgeldkatalog und relevante Bußgelder der beliebtesten Reiseziele in Europa informieren möchten, hat der VFBV e.V. auf seinem umfangreichen Ratgeberportal www.bussgeldkataloge.de  weitere Informationen für Sie zusammengestellt.

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Der Autor:

Kevin Geisler schreibt für den VFBV e.V., der im März 2014 vom Anwalt Mathias Voigt gegründet wurde. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Fragen und Unklarheiten aus dem Verkehrsrecht zu beantworten. In diesem Zusammenhang veröffentlicht der VBFV e. V. Rechtsbeiträge zum Verkehrsrecht auf den Portalen bussgeldkatalog.org, bussgeldkataloge.eu, bussgeldrechner.org und flensburgpunkte.net.

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