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Niederlande erneuern ihr Privatrecht

Die Niederlande reformieren zum 1. Januar 2012 ihr Bürgerliches Recht und erhalten ein neues Gesetz zum Internationalen Privatrecht (IPR). Bislang fehlte es in dem Staat an einer systematischen Zusammenfassung des IPR, also derjenigen Vorschriften des – nationalen – Rechts, nach denen entschieden wird, welches Recht angewandt werde muss, wenn bestimmte Sachverhalte eine Auslandsberührung haben.

Zunächst Rechtslehre und Rechtsprechung vorbehalten, später in so genannten Teilkollisionsgesetzen geregelt, findet das Internationale Privatrecht nun eine abschließende Kodifizierung in Buch 10 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek/BW). So sieht es das im Staatsblad van het Koninkrijk der Nederlanden Nr. 272/2011 veröffentlichte Gesetz vor. Einen Überblick erhalten Interessierte schon jetzt hier.

Quelle: Newsletter Germany Trade and Invest (GTAI)

Foto: © ferkelraggae – Fotolia.com