Skip to main content
Ad
© Kaspars Grinvalds - Fotolia.com

Flugbuchung: Warum die Kosten sofort fällig werden

Anders als bei Pauschalreisen, bei denen Anbieter im Normalfall lediglich 20 Prozent Anzahlung verlangen und eine Restzahlungsfrist von maximal 30 Tagen vor Abflug festlegen dürfen (BGH, Az.: X ZR 85/12), werden Kosten für Flugbuchungen sofort und in vollem Umfang fällig.

Nach Auskunft der ARAG-Rechtsexperten zwingen die EU-Fluggastrechte Airlines, ihre Flugplanung einzuhalten. Daher muss Fluggästen auch kein Leistungsverweigerungsrecht eingeräumt werden. Und da auch das Insolvenzrisiko von Airlines durch rigide Zulassungs- und Aufsichtsbestimmungen recht gering ist, kann man Passagieren eine frühzeitige Zahlung durchaus zumuten (BGH, Az.: X ZR 97/14, X ZR 98/14, X ZR 5/15).

Endpreis muss immer komplett ausgewiesen werden

Dabei müssen Fluggesellschaften im Rahmen eines elektronischen Buchungssystems bei jeder Angabe von Preisen den zu zahlenden Endpreis einschließlich aller Preisbestandteile angeben. Die damals beklagte Fluggesellschaft hielt unter ihrer Internetadresse ein mehrere Schritte umfassendes elektronisches Buchungssystem für die von ihr angebotenen Flugdienste bereit. Bis Ende 2008 war dieses Buchungssystem in der Weise gestaltet, dass dem Kunden erst in einem vierten Buchungsschritt der Reisepreis einschließlich der Bearbeitungsgebühr ausgewiesen wurde.

Quelle: ARAG – Rechtstipps und Gerichtsurteile