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Z- und M-Visum: Sieben wichtige Dinge bei der Anstellung ausländischen Personals in China

Das System der chinesischen Arbeitsvisa ist kompliziert und dynamisch. Sowohl für Visumantragsteller als auch einstellende Unternehmen können relevante rechtliche Informationen verworren und schwer zu finden sein. Fehler können sich als sehr zeit- und kostenaufwendig erweisen.

Dieser Artikel wird nicht auf alle Prozesse bei der Anstellung ausländischen Personals in China eingehen. Vielmehr werden einige weniger bekannte, aber potenziell wichtige Faktoren dargestellt.

1. Die Bescheinigung für ausländische Fachkräfte und Arbeitserlaubnis sind unterschiedlich und werden von verschiedenen Regierungsstellen ausgestellt.

Die Arbeitszulassung für Ausländer (外国 就业 许可证) wird vom Arbeitsamt erteilt, während die Bescheinigung für ausländische Fachkräfte (外国 专家 证) vom eigens dafür zuständigen Büro für ausländische Fachkräfte ausgestellt wird.

Beim Z-Visum konnten wir feststellen, dass das Firmensiegel des ehemaligen Arbeitgebers des Anzustellenden als Beweis für die Berufserfahrung von mindestens 2 Jahren zwar vom Fachbüro für ausländische Experten, nicht aber nicht vom Arbeitsamt akzeptiert wurde.

2. Einsatz von ausländischen Studierenden für unbezahlte Praktika ist – in der Theorie –eingeschränkt.

Wenn ein Unternehmen ausländische Praktikanten beschäftigen möchte, müssen diese bereits mit einem X-1 (Langzeit-)Studentenvisum an einer chinesischen Universität eingeschrieben sein. Der Student muss zuerst eine Zulassung der chinesischen Universität erhalten und dann beim örtlichen (dem Public Security Bureau unterstehenden) Ein- und Ausreiseamt die vorab von der Polizei ausgestellten Wohnsitzbescheinigung genehmigt bekommen.

Einzelberichten zufolge ist es prinzipiell möglich, ein M-Visum speziell für ein Praktikum in China zu nutzen, doch ist darauf kein Verlass: Es herrscht innerhalb des chinesischen Rechts Unklarheit darüber, ob die Nutzung eines M-Visums zum Zwecke von Praktika grundsätzlich legal ist, da die Gesetzgebung dies weder verbietet noch eindeutig gestattet. Wenn ein Unternehmen versucht, Praktikanten mittels M-Visum ins Land zu holen, ist es höchst ratsam, im Einladungsschreiben das Wort „Praktikum“ zu vermeiden. Stattdessen sollte eine unpräzise Formulierung benutzt, oder gar keinerlei Einzelheiten genannt, werden. Es gab schon Fälle, in denen die Behörden einige Unternehmen überwachten, bei denen der Verdacht auf Anstellung ausländischer Arbeitnehmer/Praktikanten ohne ordnungsgemäße Papiere bestand. Der Einsatz ausländischer Praktikanten mit X-Visum ohne Registrierung bei der  Universität oder Behördenbescheinigung ist auch illegal, birgt je nach Geschäftstätigkeiten jedoch ein geringes Risiko. Die Beschäftigung von Praktikanten mit einem L-Visum (Touristenvisum) ist wesentlich riskanter. Das Gastgeberunternehmen und dem Praktikanten drohen Geldbußen, wenn sie erwischt werden.

3. Manche Länder haben bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit China

Die beeinflusst die Zahlungsbedingungen von Sozialversicherung (社保) des jeweiligen Arbeitnehmers. Zu den Ländern, die bis dato solche Abkommen mit China unterzeichnet haben, zählen Südkorea, Deutschland, Finnland, Kanada, Dänemark und die Schweiz.

4. In Arbeitsverträgen von Ausländern müssen festgelegte Fristen vermerkt sein, um in China arbeiten zu können.

Die maximale Vertragsdauer für einen Ausländer in China beträgt 5 Jahre.

5. Es ist illegal, wenn Ausländer nicht im angemeldeten Gebiet arbeiten

Demnach darf der ausländische Angestellte theoretisch nicht gleichzeitig in zwei verschiedenen Regionen Chinas tätig und muss auch am Ort des Unternehmens wohnhaft sein.

6. Denken Sie bei der Einstellung von chinesischem Personal für die HR-Abteilung Ihrer China-Niederlassung daran, dass diese auch versiert im Umgang mit rechtlichem Verfahren bei der Einstellung von Ausländern in China haben sollten.

Dies hängt vor allem davon ab, für welches Unternehmen die Bewerber tätig waren. Wenn Sie einen Arbeitnehmer einstellen, der zuvor noch nie mit ausländischen Arbeitnehmern gearbeitet hat, sollten Sie sicherstellen, dass Beschäftigungsbestimmungen für Ausländer Teil der Einführungsschulung sind.

7. Bedingungen unter denen Unternehmen einen Mitarbeiter entlassen können, werden ausgehandelt und in Verträgen dokumentiert.

Das Gesetz ist weniger flexibel für chinesische Arbeiter und weniger Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist möglich.

Schließlich ist zu beachten, dass die Gesamtdauer des Einstellungsprozesses von ausländischen Mitarbeitern nicht festgesetzt ist – im Großen und Ganzen kann es landesweit von 4 Wochen bis zu mehreren Monaten dauern, je nach  Bewerber und wie gut die Bewerbung vorbereitet wurde.

[dropshadowbox align=“none“ effect=“lifted-both“ width=“auto“ height=““ background_color=“#ffffff“ border_width=“1″ border_color=“#dddddd“ ]Dieser Beitrag wurde uns von Dezan Shira & Assocites zur Verfügung gestellt.[/dropshadowbox]

[dropshadowbox align=“none“ effect=“lifted-both“ width=“auto“ height=““ background_color=“#f7be81″ border_width=“1″ border_color=“#dddddd“ ]Seminar: Herausforderungen der Mitarbeiterentsendung nach China

am 15. Juni 2016  bei der BDAE GRUPPE in Hamburg

Schwerpunkte:

  • Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsrecht
  • Stuerrecht
  • Sozialversicherungsrecht

Mehr Infos bekommen Interessierte hier.

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