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Titelbild: unsplash.com

Verspätung durch Flugzeugtausch bringt Ausgleichszahlung

Kommt eine Verspätung für Fluggäste zustande, weil die Airline das Flugzeug für den betroffenen Flug ausgetauscht hat, haben Fluggäste Anspruch auf Schadenersatz in Form einer Ausgleichszahlung. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 29 C 3128/14 (21)) hervor.

Im betreffenden Fall hatte sich der Flug ab Frankfurt am Main nach Hanoi gleich um einen Tag verspätet. Ursache dafür war, dass ein für den Flug Frankfurt am Main – Saigon bestimmtes Flugzeug vom Blitz getroffen worden war. Daraufhin wurde für dieses Flugzeug eine zweitätige Reparatur erforderlich. Die Fluggesellschaft beschloss deshalb, ein ursprünglich für den Flug nach Hanoi bestimmtes Flugzeug auf dem Flug nach Saigon einzusetzen. Da für beide Strecken jedoch nur ein Flugzeug verfügbar war, fielen die Flüge nach Hanoi aus. Mehrere betroffene Fluggäste forderten Ausgleichszahlungen, die ihnen die Airline jedoch verweigerte, weil es sich ihrer Einschätzung nach bei dem Blitzeinschlag um höhere Gewalt gehandelt habe.

Betriebswirtschaftliche Entscheidung rechtfertigt Ausgleichszahlung

Die Richter entschieden zugunsten der Kläger und sprachen ihnen eine Ausgleichszahlung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 FluggastVO zu. Zwar könnten Blitzeinschläge als außergewöhnliche Umstände gewertet werden, die Flugverspätung sei in diesem Fall aber nicht auf diesen Blitzeinschlag zurückzuführen gewesen. Vielmehr habe die rein betriebswirtschaftliche Entscheidung des Unternehmens, das Flugzeug auf einer anderen Linie einzusetzen, zur Verspätung geführt. Der Flug nach Hanoi hätte planmäßig durchgeführt werden können.

Quelle: tip.de und cibt.com