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Abkommen mit Kolumbien über Befreiung von der Visumpflicht

Die Europäische Union (EU) und Kolumbien haben kürzlich ein Abkommen über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte unterzeichnet. Nach der neuen Regelung können EU-Bürger visumfrei in das Hoheitsgebiet Kolumbiens und Bürger Kolumbiens visumfrei in die EU reisen, wenn der Aufenthalt höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen beträgt.

Für die Inanspruchnahme dieser Regelung müssen die Bürger der EU und Kolumbiens einen gültigen normalen Pass oder Diplomaten-, Dienst- oder Sonderpass besitzen. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt für alle Personengruppen und für sämtliche Reisezwecke (beispielsweise für Ferienaufenthalte, kulturelle Besuche, wissenschaftliche Tätigkeiten, Familienbesuche, Geschäftsreisen und vielem mehr), jedoch nicht für Personen, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit einreisen.

Abkommen gilt zunächst nur vorläufig

Das Abkommen gilt seit dem 3. Dezember 2015 jedoch nur vorläufig. Gemäß den EU-Verträgen beigefügten Protokollen werden Irland und das Vereinigte Königreich nicht zur Anwendung dieses Abkommens verpflichtet sein. Die Visaregelung für Reisen in diese beiden Mitgliedstaaten unterliegt weiterhin deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften.

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Foto: © emiliezhang – Fotolia.com