Skip to main content
Ad

NEUES ESTA – NEUER ANTRAG?

Ein neues Gesetz verschärft die visumfreie Einreise in die USA und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. USA-Reisende, die von dieser neuen Regelung betroffen sind, können statt mit ESTA nur noch mit einem Visum in die USA einreisen. Dies betrifft Personen, die sich seit dem 1. März 2011 im Irak, Iran, Sudan oder Syrien aufgehalten haben oder aber eine doppelte Staatsbürgerschaft mit einem dieser Länder aufweisen. Die Gültigkeit bereits bestehender ESTA-Genehmigungen wird diesem Personenkreis entzogen.

Das neue Gesetz zur Verschärfung der Einreisebestimmungen im Rahmen des Visa Waiver Program (VWP) wurde bereits im Dezember 2015 von US-Präsident Obama unterzeichnet. Bislang war nicht sicher, welche USA-Reisenden konkret betroffen sind und ab wann die neuen ESTA-Bestimmungen gelten. Laut Auskunft der US-Behörden wurde nun mit der Umsetzung der neuen Regelungen des „Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Acts of 2015“ begonnen.

Ab sofort sind folgende Personen von einer visumfreien Einreise in die USA mit ESTA ausgeschlossen:

• Personen, die sich nach dem 1. März 2011 im Irak, Iran, Sudan oder Syrien aufgehalten haben. Ausnahmen für Diplomaten und Militärs sind vorgesehen. Bereits bestehende, noch gültige ESTA-Genehmigungen können nicht mehr genutzt werden.
• Personen bleibt die visumfreie Einreise in die USA ebenfalls versperrt, wenn sie neben ihrer VWP-Staatsangehörigkeit zusätzlich über eine weitere (doppelte) Staatsangehörigkeit für die folgenden Länder verfügen: Irak, Iran, Sudan oder Syrien. Bereits bestehende, noch gültige ESTA-Genehmigungen für diesen Personenkreis werden ab dem 21.01.2016 widerrufen und demnach für ungültig erklärt. Wer beim ESTA-Antrag eine E-Mail-Adresse hinterlegt hat, erhält eine Benachrichtigung über das ESTA-Einreiseverbot. Wer keine E-Mail-Adresse angegeben hat und deshalb nicht informiert werden kann, ist dennoch von dieser ESTA-Verschärfung betroffen. Unwissenheit schützt auch in diesem Fall nicht vor einem Einreiseverbot.

Die ESTA-Hotline des US Visa Service hilft besorgten Geschäftsreisenden, die kurz vor dem Abflug in die USA stehen: „Wir raten unseren Kunden in diesem Fall dringend zu einem B-1 Visum für Geschäftsreisende bzw. einem B-2 Visum für Touristen und bieten in Notfällen sogar eine Expressabwicklung“, empfiehlt Visaexpertin Frau Sonja Geßner, LL.M. Head of Visa Service.

Im Gegensatz zu der ESTA-Beantragung online gilt für ein Visum die persönliche Erscheinungspflicht in einem US-Konsulat. Um sowohl Kosten als auch Zeit zu sparen, empfiehlt sich die Beauftragung einer Visaagentur, um eine schnelle Bearbeitung zu Bestpreisen bei der Visaabwicklung zu ermöglichen. Das U.S. Department of State hat bereits eine beschleunigte Abwicklung für betroffene Reisende angekündigt. Jeder Antragsteller sollte dennoch mit einer Dauer von 1-2 Wochen bis zur Erteilung des Visums rechnen. Zusätzliche Sicherheitsüberprüfungen könnten die Antragstellung zusätzlich verzögern.

Ausnahmeregeln für das neue ESTA-Gesetz

Um trotz allem weiterhin über das Visa Waiver Program (VWP) einreisen zu dürfen, ist ein „Antrag auf Ausnahmegenehmigung“ vorgesehen. Hierzu offenbart die US-Regierung zum offiziellen Zeitpunkt jedoch keine weiteren Details, wie aus einer Pressemitteilung der US-Botschaft hervorgeht.

Fünf Empfehlungen für eine erfolgreiche Einreise in die USA

1. Betroffene der neuen ESTA-Verschärfung müssen zwingend ein Besuchervisum (B-Visum) beantragen. Je früher die nächste USA-Reise ansteht, desto zeitnaher sollte auch die Visumbeauftragung erfolgen. Hierzu werden spezielle Notfalltermine im US-Konsulat eingeräumt. Das Hinzuziehen einer auf die USA spezialisierten Visaagentur ist in diesem Fall anzuraten.
2. In jedem Fall sollte von Falschangaben zur Staatsangehörigkeit oder zu früheren Reisen in die besagten Länder abgesehen werden. Dies hat sonst strenge Sanktionen wie Einreisesperren zur Folge.
3. Doppelstaatsbürger (Iran, Irak, Syrien, Sudan), die keine E-Mail-Benachrichtigung über den Widerruf ihrer ESTA-Genehmigung erhalten haben, können ihre Reise dennoch ausschließlich mit einem US-Visum antreten, auch wenn im System die ESTA-Genehmigung zunächst noch gültig erscheint.
4. Sofern Reisende innerhalb der letzten 5 Jahre die besagten Länder (Iran, Irak, Syrien, Sudan) besucht haben, verlieren noch gültige ESTA-Genehmigungen ab sofort ihre Gültigkeit, auch wenn sie im System als „genehmigt“ hinterlegt sind. Eine Visumbeantragung ist zwingend notwendig.
5. Alle USA-Reisende, auch wenn sie nicht unmittelbar durch die neue Gesetzgebung betroffenen sind, sollten vor Reiseantritt ihre bestehenden ESTA-Anträge online auf Gültigkeit überprüfen. Änderungen sind jederzeit möglich.

[symple_box color=“gray“ text_align=“left“ width=“100%“ float=“none“]

Bild: © The American Dream – US Visa Service GmbH