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Reisemängel beim Skiurlaub

Immer lang ersehnt: die Wintersportsaison. Doch was ist, wenn das Skilaufen durch zu wenig oder zu viel Schnee unmöglich wird? Grasgrüne Hänge und hügeliges Weideland statt schneebedeckter Pisten! Das kann einem begeisterten Skifahrer schon die Tränen in die Augen treiben; ein Reisemangel, der eine Reisepreiserstattung rechtfertigt, ist das nach Auskunft von ARAG Experten allerdings nur, wenn für die Reise in das besagte Skigebiet gezielt mit Schneesicherheit geworben wurde. So entschieden auch die Richter des Amtsgerichts München.

Und wenn zu viel Schnee den Wintersport nur eingeschränkt möglich macht? Wenn die Schneemassen das Befahren der Pisten völlig unmöglich machen, stellt das keinen Reisemangel dar, entschied das Amtsgericht Offenburg. Zum Rumsitzen verurteilte Wintersportler haben evtl. dann eine Chance auf Rückerstattung der Reisekosten, wenn nachweislich ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, wodurch der Nutzen der Reise als Ganzes in Frage gestellt wird, z. B. wenn die höchste Lawinenstufe (Stufe 5) angekündigt wurde, entschied das Amtsgericht Herne (AG München, Az.: 161 C 10590/89; LG Frankfurt, Az.: 2/24 S 480/89 und AG Herne, Az.: 2 C 175/99).

Gut zu wissen

Wenn Urlauber an einen schneesicheren Ort umquartiert werden, trägt die Kosten für dieses Ausweichen nach der Rechtsprechung der Reiseveranstalter (LG Frankfurt, AZ 2/24 S 480/89).

Quelle: Arag – Rechtstipps und Gerichtsurteile

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