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Was ausgewanderte Rentner im Ausland wissen sollten

Dort leben, wo man sonst nur Urlaub macht? Was für die meisten Berufstätigen ein Traum bleibt, ist für immer mehr Rentner Realität: Im vergangenen Jahr ließen sich laut Deutscher Rentenversicherung rund 170.000 Ruheständler ihre monatlichen Bezüge ins Ausland überweisen – 18 Prozent mehr als noch 2008. Und das bei nahezu gleichbleibender Rentnerzahl. Planen Senioren einen längeren Auslandsaufenthalt, sollten sie nicht nur sichergehen, dass ihre Rentenbezüge weiterhin ausgezahlt werden, sondern auch gemeinsam mit Experten ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz überprüfen. Die DVAG erläutert die wichtigsten Bereiche der Absicherung.

Verbringen Senioren mehrere Monate am Stück im Ausland, laufen die Rentenauszahlungen normal weiter. Vorausgesetzt, der so genannte „gewöhnliche Aufenthalt“, das heißt der Wohnsitz, ist während dieser Zeit weiterhin in Deutschland gemeldet. Wenn allerdings bei Rentenüberweisungen ins Ausland durch Gebühren oder Wechselkursverluste zusätzliche Kosten entstehen, muss der Empfänger diese selbst tragen.

Nicht ohne eine Auslandskrankenversicherung

Keine Reise in andere Länder ohne Auslandskrankenversicherung – dieser Grundsatz ist umso ratsamer bei längeren Aufenthalten. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen außerhalb Europas so gut wie keine Behandlungskosten, so die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). Und selbst im europäischen Ausland ist ein hundertprozentiger Schutz nicht gewährleistet: So geht zum Beispiel ein medizinisch notwendiger Rücktransport oder die Behandlung durch einen Privatarzt auf Kosten des Versicherten. Genau davor schützt eine Auslandskrankenversicherung. Dies allerdings nur, wenn der Versicherte vor Reisebeginn nicht absehen konnte, dass diese Behandlung während der Reise notwendig sein würde. Die üblichen Auslands-Angebote für ungefähr zehn Euro pro Jahr und Person gelten ausschließlich für kurze Reisen von maximal sechs bis acht Wochen.

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USA und Kanada mit besonders hohen Gesundheitskosten

Bei Langzeitaufenthalten wird es schnell um einiges teurer, insbesondere wenn das Reiseziel in den USA oder Kanada liegt. Egal ob lange oder kurze Reise: Einige Anbieter nehmen ab einem gewissen Alter keine Versicherten mehr neu auf oder berechnen einen sogenannten Alterszuschlag. Dabei variiert je nach Anbieter der Zeitpunkt, ab dem ein Alterszuschlag erhoben wird. Besonders über 60-Jährige können durch einen Preisvergleich mehrere hundert Euro einsparen. Der Preis allein sollte allerdings nicht entscheiden: Zu günstige Tarife haben oft Mängel – zum Beispiel werden Leistungen für chronische Erkrankungen in der Regel ausgeschlossen. Übrigens: Auch bei der Krankenversicherung spielt der Wohnsitz eine Rolle. Manche Auslandskrankenversicherungen greifen nicht in Ländern, in denen der Versicherte einen Wohnsitz angemeldet hat – auch wenn es nur ein Zweitwohnsitz ist.

Pflegeversicherung leistet nicht überall unbegrenzt

Viele Pflegebedürftige, insbesondere mit Pflegestufe 1, sind noch in der Lage zu reisen. Sie können sich in der Regel darauf verlassen, dass auch bei Auslandsaufenthalten das frei verwendbare Pflegegeld weitergezahlt wird. Aber aufgepasst: In einigen Ländern außerhalb der EU, wie zum Beispiel der Türkei oder Marokko, ist damit nach sechs Wochen Schluss. Außerdem übernimmt die Pflegeversicherung im Ausland meist nicht die Kosten für ambulante Pflegesachleistungen, wie etwa die Hilfe beim Waschen oder Anziehen. Wer also in Deutschland bisher Pflegesachleistungen bezogen hat, sollte vor längeren Auslandsreisen rechtzeitig prüfen lassen, ob ein Wechsel auf das sogenannte Pflegegeld sinnvoller ist.

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Foto: obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung