Ausgleichszahlung bei krankem Piloten
Kommt eine Verspätung durch die Erkrankung eines Piloten zustande, haben Reisende Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung.
Das verdeutlicht ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 22 S 31/14). Im betreffenden Fall ging es um einen Flug von Teneriffa nach Düsseldorf, der mit einer vierstündigen Verspätung gestartet war und drei Stunden später als geplant ankam. Die Verspätung wurde durch eine Erkrankung des Piloten beim vorhergehenden Flug verursacht. Aufgrund seiner Lebensmittelvergiftung musste die Maschine umkehren und ein Ersatzpilot eingesetzt werden. Die Airline wollte jedoch die von den Passagieren daraufhin geforderte Ausgleichszahlung nicht leisten. Sie wertete die Erkrankung des Piloten als außergewöhnlichen Umstand und verglich sie mit einem Streik.
Die Richter gaben den Klägern recht. Die Erkrankung sei mit einem technischen Defekt vergleichbar und damit kein außergewöhnlicher Umstand. Unternehmen müssten auf diese ständig auftretenden Vorfälle vorbereitet sein. Die Passagiere erhielten eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 400 Euro.
Quellen: www.cibt.de und www.tip.de
[symple_box color=“gray“ text_align=“left“ width=“100%“ float=“none“]
Was Urlauber bei Flugproblemen wissen sollten
Ausgleichszahlungen auch bei Codeshare-Flügen
Gerichtsurteil: Für widriges Wetter benötigt Airline Ersatzpersonal
[/symple_box]
Foto: © kasto – Fotolia.com