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Casually dressed young stylish female traveller checking a departures board at the airport terminal hall in front of check in couters. Flight schedule display blured in the background. Focus on woman.

Ausgleichszahlung bei krankem Piloten

Kommt eine Verspätung durch die Erkrankung eines Piloten zustande, haben Reisende Anspruch auf die Zahlung einer Entschädigung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung.

Das verdeutlicht ein kürzlich gefälltes Urteil des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 22 S 31/14). Im betreffenden Fall ging es um einen Flug von Teneriffa nach Düsseldorf, der mit einer vierstündigen Verspätung gestartet war und drei Stunden später als geplant ankam. Die Verspätung wurde durch eine Erkrankung des Piloten beim vorhergehenden Flug verursacht. Aufgrund seiner Lebensmittelvergiftung musste die Maschine umkehren und ein Ersatzpilot eingesetzt werden. Die Airline wollte jedoch die von den Passagieren daraufhin geforderte Ausgleichszahlung nicht leisten. Sie wertete die Erkrankung des Piloten als außergewöhnlichen Umstand und verglich sie mit einem Streik.

Die Richter gaben den Klägern recht. Die Erkrankung sei mit einem technischen Defekt vergleichbar und damit kein außergewöhnlicher Umstand. Unternehmen müssten auf diese ständig auftretenden Vorfälle vorbereitet sein. Die Passagiere erhielten eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 400 Euro.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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Foto: © kasto – Fotolia.com