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© Matthias Zomer auf Pexels.com

Gastronomie-Gewerbe in Spanien gründen: Die Basics

Wer kennt sie nicht, die vielen deutschen Glücksritter, die versuchen, ihren Traum von der eigenen Bar oder dem Restaurant in Spaniens Ferienorten zu verwirklichen und dabei fast immer scheitern – oft vor der Kamera diverser Fernsehsender, die mit Auswandererformaten Quotenerfolge feiern. Wenn der Traum von der eigenen Existenz Wirklichkeit werden soll, sollten potenzielle Auswanderer sich einiger unumstößlicher Fakten bewusst sein. Welche das sind, ist hier zu lesen.

Bürger der Europäischen Union benötigen zwar keine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie sich in Spanien niederlassen wollen und es bedarf aufgrund des Freizügigkeitsabkommens auch keiner Arbeitserlaubnis, allerdings geht ohne die so genannte Ausländernummer in Spanien gar nichts. Dabei handelt es sich um die numéro de identificación extranjero, kurz NIE. Der Antrag ist bei der ortsansässigen Ausländerbehörde auch online abrufbar.

Ohne Ausländernummer NIE geht gar nichts

Diese Nummer fungiert gleichzeitig auch als Steuernummer (numéro de identificación fiscal, kurz NIF). Zudem müssen Deutsche und andere EU-Bürger, die sich länger als drei Monate in Spanien aufhalten, in das Ausländerregister eintragen lassen. Das entsprechende Antragsformular sowie alle für den Spanien-bedingten Aufenthalt erforderlichen Anträge sind hier online verfügbar. Voraussetzung für alle Formulare ist der aktuelle PDF-Reader.

GastroZur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit in Spanien benötigt man außerdem für gewöhnlich eine Genehmigung der Stadtverwaltung (licencia de funcionamiento). Diese gibt es im Rathaus (ayuntamiento). Die deutsche Handelskammer in Spanien rät, frühzeitig Kontakt aufzunehmen, da dort auch Auskünfte über weitere Ansprechpartner und Erfordernisse erteilt werden können. Insbesondere beim Eröffnen einer Bar oder eines Restaurants ist eine städtische Eröffnungsgenehmigung (Licencia de Apertura) erforderlich.

Gastwirte und Bäcker brauchen keinen Berufsabschluss

Tatsächlich sind nicht alle Berufe in Spanien anerkannt und umgekehrt gibt es dort Professionen, die wir hierzulande nicht kennen. Es gibt eine Datenbank der EU, in der alle europaweit anerkannten und reglementierten Ausbildungsberufe aufgelistet sind, wo sich Spanienauswanderer über ihre Qualifikation informieren können. Gastwirte und Bäcker benötigen allerdings keinen Berufsabschluss in Spanien.

Gastro_2Ähnlich wie in Deutschland müssen sich Gewerbetreibende auch in Spanien bei der zuständigen Kammer anmelden beziehungsweise einschreiben. Die Seite auswandern-handbuch weist außerdem darauf hin, dass Existenzgründer in der Gastronomie in Spanien nicht nur mit administrativen Herausforderungen zu kämpfen haben, sondern sich auch dem Konkurrenzkampf der Branche stellen müssen. Insbesondere in Touristenhochburgen werde oft mit harten Bandagen gekämpft. So würden Neugründer oft monatelang auf die erforderlichen Genehmigungen warten oder keine Lieferanten finden, weil die Konkurrenz dies zu verhindern weiß. Es ist also ratsam, vor Ort einen Einheimischen zu kennen, der notfalls seinen Einfluss gelten machen kann.

Viele Auflagen für Einmann-GmbH in der Gastronomie

Wer ein Restaurant oder eine Bar gründen möchte, wählt als Gesellschaftsform üblicherweise die GmbH (Sociedad Limitada, S.L). Das dafür erforderliche Mindestkapital beträgt nur 3.000 Euro. Das spanische GmbH-Gesetz des Jahres 1995 erlaubt auch die Einmanngesellschaft, also die Gesellschaft mit lediglich einem einzigen Gesellschafter. Da allerdings bei der Einmann-GmbH etliche Besonderheiten bestehen, empfiehlt es sich, eine GmbH mit mindestens zwei Gesellschaftern zu gründen, wobei ein Gesellschafter lediglich eine symbolische Beteiligung zu halten braucht.

Das Verwaltungsministerium und die Handelskammern haben eine virtuelle Anlaufstelle eingerichtet, um Existenzgründungen zu erleichtern. Auf den spanischen Webseiten VUE und Camaras können künftige Unternehmer kostenfrei und mit Anleitung den gesamten Papierkram erledigen, sich über etwaige Subventionen informieren und Tipps zur steuerlich günstigsten Gesellschaftsform für den angestrebten Betrieb einholen.

Miete oft ein Jahr im Voraus zu zahlen

home45Wichtig: Insbesondere Gewerbeimmobilien für die Gastronomie sind teuer. Neben der innerhalb von 14 Tagen fälligen Gewerbesteuer müssen die Mieten oft ein Jahr im Voraus beglichen werden – bevor überhaupt Umsatz gemacht wurde. Auch für die Übernahme des Inventars verlangen die Vorbesitzer oft hohe Summen. Wer beispielsweise den Küchen- und Barbereich neu und professionell ausstatten möchte, sollte auch hierfür eine gewisse Summe eingeplant haben. Es empfiehlt sich, auf das Angebot von dafür spezialisierten Firmen zurückzugreifen, die das gewünschte Equipment europaweit liefern. Zu guter Letzt werden auch in Spaniens Gewerbeimmobiliensektor in der Regel kostspielige Kautionssummen fällig.

Einen Aspekt, den viele Spanien-Fans kolossal unterschätzen, ist die Sprache. Wenngleich Reisende im Spanienurlaub problemlos mit Deutsch auskommen, so sind zumindest Grundkenntnisse in Spanisch oder Katalanisch (wird auf den Balearen gesprochen) notwendig, um mit den zuständigen Behörden und Diensteistern zu kommunizieren. Viele der Großhändler und Lieferanten der Gastronomie verfügen oft weder über Deutsch- noch Englischkenntnisse. Um auch Einheimische als Kunden zu gewinnen, sollte das Spanisch über kurz oder lang deutlich ausgeweitet werden.

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