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deutsche Unternehmen in Großbritannien

„Die Prozesse für China-Entsendungen müssen regelmäßig angepasst werden“

Obwohl sich das Wirtschaftswachstum der Volksrepublik China im Vergleich zu den Vorjahren verlangsamt hat, expandieren nach wie vor viele Firmen in das Land der Mitte. Und auch die Zahl der Entsendungen nach China nimmt weiterhin zu. Personalverantwortliche stehen dabei vor einigen Hürden, denn Mitarbeiterentsendungen nach China sind besonders komplex. Welche Aspekte es zu berücksichtigen gilt, erläutert Omer Dotou, Sozialversicherungsexperte und Leiter Unternehmensberatung Internationale Mitarbeiterentsendung bei der BDAE GRUPPE.

Expat News: Wieso ist ein Seminar, das sich speziell mit der Mitarbeiterentsendung nach China befasst, Ihrer Meinung nach notwendig?

Dotou: Das Thema Auslandseinsatz ist generell von großer Bedeutung. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass viele Unternehmen ihre Mitarbeiter verstärkt nach China entsenden. Nach wie vor hat das Land eine große Bedeutung in der Weltwirtschaft, und immer noch wagen viele deutsche Unternehmen den Markteintritt ins Reich der Mitte oder bauen ihre bestehenden Aktivitäten aus. Etwa 80 Prozent unserer Beratungsfälle haben einen Chinabezug.

Expat News: Worin liegen die größten Schwierigkeiten bei der Vorbereitung einer Entsendung nach China?

Dotou: Eine große Schwierigkeit verursachen die sich kontinuierlich ändernden Gesetze. Chinas Regierung hat erkannt, dass immer mehr Ausländer ins Land kommen und versucht über die Verschärfung von Gesetzen, auf den Expat-Markt Einfluss zu nehmen. Dass bedeutet jedoch auch: Die Entsendefälle müssen diesen Änderungen ständig angepasst werden. Im April können schon ganz anderer Maßnahmen nötig sein als es etwa im Januar der Fall war. Beachtet ein Unternehmen die aktuellsten Gesetze nicht, kann es zu gravierenden Folgen für das Unternehmen und den entsandten Mitarbeiter kommen.

Expat News: Was für Folgen sind das konkret?

Dotou: Bei Verstößen gegen geltende Bestimmungen muss das Unternehmen in der Regel mit Geldstrafen rechnen. Nicht selten kommt es für betroffene Mitarbeiter zu Landesverweisen sowie Einreiseverboten und im schlimmsten Fall zu Haftstrafen.

Expat News: Gibt es darüber hinaus noch weitere Herausforderungen bei einer Entsendung nach China?

Dotou: Um eine Mitarbeiterentsendung erfolgreich zu gestalten ist es wichtig, insbesondere wenn es sich um einen Einsatz in China handelt, vier Rechtsgebiete parallel zu beachten: Aufenthalts- und Arbeitsrecht sowie Sozialversicherungs- und Steuerrecht. Eine Einzelbetrachtung dieser Rechtsgebiete kann bei Chinaentsendungen nicht funktionieren, weil sie miteinander verzahnt sind. Beispielsweise entscheidet die richtige Vertragsart darüber, ob der entsandte Mitarbeiter ein passendes Arbeitsvisum erhält oder nicht. Erschwert wird das Ganze dadurch, dass die entsprechenden Bedingungen von Provinz zu Provinz unterschiedlich sind. Ist ein lokaler Vertrag für die Beantragung des Arbeitsvisums notwendig, kann dies jedoch auch sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen für den Arbeitnehmer in Deutschland haben.

Expat News: Wann genau kann es zu solchen Auswirkungen kommen und welche wären das?

„Eine Entsendung besteht nur dann, wenn sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt zu 100 Prozent gegen das deutsche Unternehmen richtet.“

Dotou: Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn der Mitarbeiter neben seinem Arbeitsvertrag in Deutschland zusätzlich einen lokalen Arbeitsvertrag in China hätte. Denn in diesem Fall würde der Mitarbeiter ein Teil seines Gehaltes aus Deutschland und einen weiteren Teil aus China beziehen, was sozialversicherungsrechtlich eine Entsendung ausschließt. Im entsprechenden Gesetz heißt es ganz klar: Eine Entsendung besteht nur dann, wenn sich der Anspruch auf Arbeitsentgelt zu 100 Prozent gegen das deutsche Unternehmen richtet. Die Folgen für den Mitarbeiter: Der Verbleib im deutschen Sozialversicherungssystem ist nicht mehr möglich. Für das Unternehmen bedeutet es, dass es seine Fürsorgepflicht verletzt hat und mit Konsequenzen rechnen muss.

Expat News: Können Sie weitere Probleme aus Ihrer Praxis nennen, mit denen Sie häufig konfrontiert sind?

Dotou: Sehr häufig gibt es Konflikte mit dem Steuerrecht, denn hier ist genau definiert unter welchen Voraussetzungen die Gehaltskosten eines Expats als Betriebskosten erfasst werden dürfen. Ganz generell kann man sagen, dass die Gesellschaft, die von der Tätigkeit der eingesetzten Person profitiert, auch wirtschaftlich dessen Kosten tragen muss.

Ich möchte dazu ein Beispiel aufführen: Ein Mitarbeiter wird nach China entsandt, um dort eine Tochtergesellschaft aufzubauen. Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit der deutschen Muttergesellschaft und bezieht von ihr auch das Gehalt. Grundsätzlich könnte man hier laut dem Sozialversicherungsrecht von einer Mitarbeiterentsendung ausgehen. Doch steuerrechtlich gestaltet sich der Fall anders. Durch den Aufbau der Tochtergesellschaft profitiert in erster Linie das Unternehmen in China. Daher muss das Unternehmen in Deutschland steuerrechtlich das Gehalt des Mitarbeiters an die chinesische Tochter weiterbelasten. Durch diese Weiterbelastung kommt es allerdings sozialversicherungsrechtlich zu einer entscheidenden Wende: Es liegt nun keine Entsendung mehr vor. Der Mitarbeiter fällt folglich aus dem deutschen Sozialversicherungssystem.

China-Entsendungen

Expat News: Wie lassen sich solche Klippen umschiffen? Haben Sie Tipps für Verantwortliche entsendender Unternehmen?

Dotou: Ich behaupte immer: Das A und O ist es, dass Personalverantwortliche mit den zuständigen Steuerberatern sprechen. Erst wenn geklärt ist, dass das deutsche Unternehmen die Gehaltskosten als Betriebsausgabe im Inland steuerrechtlich geltend machen kann, kann der Antrag zur Prüfung der Entsendung bei den Krankenkassen gestellt werden – vorher nicht.

Expat News: Was passiert, wenn das Gehalt schließlich dem Unternehmen in China weiterbelastet werden muss?

Dotou: Dann finden wir trotzdem eine zufriedenstellende Lösung, damit der Mitarbeiter weiterhin im deutschen System verbleiben kann und keine Nachteile entstehen. Die Kunst besteht darin, auch wenn sich die vier Rechtsgebiete nicht zusammenfügen lassen, trotzdem einen gangbaren Weg zu finden. Deshalb bieten wir ausschließlich Lösungen, die auf die vier relevanten Rechtsgebiete abgestimmt sind.

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Titelbild: Mihai Tufa für die BDAE GRUPPE