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Unfall im Ausland: Was Sie beachten sollten

Knapp 150.000 Deutsche geraten jedes Jahr unverschuldet in einen Unfall im Ausland. Und nach dem Crash geht’s mit den Problemen so richtig los: Sprachbarrieren, lahme Verwaltung, Papierflut und eventuell sogar ein endloses juristisches Nachspiel. Wie Sie sich nach einem Unfall verhalten sollten:

  • Wichtigste Regel: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
  • Rufen Sie die Polizei!
  • Daten und Beweise sichern! In manchen südlichen Ländern erfahren Sie die Versicherung nicht über das Kennzeichen, sondern nur über Plaketten auf der Windschutzscheibe.
  • Ist das gegnerische Fahrzeug im Ausland zugelassen, fragen Sie nach der „Grünen Karte“ des Unfallgegners.
  • Falls Sie eine Kamera dabei haben: Fotografieren Sie die Unfallstelle und einzelne Details.
  • Fertigen Sie ein Unfallprotokoll an. Eine Vorlage des Europäischen Unfallberichts finden Sie hier.
  • Melden Sie umgehend den Schaden Ihrer eigenen Autohaftpflichtversicherung, spätestens innerhalb einer Woche. Auch wenn der Andere für den Unfall verantwortlich zu sein scheint.
  • Organisieren Sie die Schadensregulierung! Das müssen Sie nicht direkt im Urlaub machen, sondern können es gelassen von zu Hause tun. Über den Zentralruf der Autoversicherer (bundeseinheitliche Nummer: 01 80/2 50 26) gelangen Sie in Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners. Spätestens jetzt ist es nützlich, alle Unterlagen (Unfallbericht, Unfallbestätigung, evtl. grüne Versicherungskarte des Unfallgegners) parat zu haben.

Damit man bei einem Unfall im Ausland bestens gewappnet ist, sollten immer folgende Dokumente mit auf die Reise genommen werden. Wer auf Nummer Sicher gehen will, schließt vor Reiseantritt nachstehende Verträge ab.

  • Europäischer Unfallbericht (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
  • „Grüne Karte“ (erhältlich bei Ihrer Versicherung)
  • Schutzbrief
  • Auslands-Krankenversicherung
  • Vollkasko-Versicherung

Quelle: ARAG-Rund ums Recht

Foto: fotolia © granata68