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Chromat im Lederschuh: Die unterschätzte Gesundheitsgefahr

Eine aktuelle Änderung der Chemikalien-Verordnung der EU (Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe – REACH) regelt neue Beschränkungen von Chrom-Verbindungen in Leder, um gesundheitliche Schäden zu verhindern.

Bei der Herstellung von Ledern für Schuhe, Jacken, Hosen sowie Handtaschen wird durch den Prozess der Gerbung Tierhaut geschmeidiger und haltbarer gemacht. Für die Gerbung können einerseits traditionelle, allerdings etwas aufwändigere und zeitintensivere Verfahren mit pflanzlichen Gerbstoffen zum Einsatz kommen oder mineralische bzw. synthetische Gerbstoffe verwendet werden.

Chromat-Entstehung im Leder und Konsequenzen der Chromgerbung

Am schnellsten und preiswertesten führen konventionelle Verfahren mit dem Schwermetall Chrom zum Ziel. Gut 85 bis 90 Prozent der weltweiten Lederproduktion erfolgt über Chromgerbung. Für diesen Gerbprozess werden bestimmte Chromverbindungen, sogenanntes Chrom III, verwendet. Werden beim Gerbprozess Fehler gemacht, beispielsweise durch zu hohes Erhitzen, kann aus dem unbedenklichen Chrom III gesundheitsschädliches, giftiges Chromat, sogenanntes Chrom VI werden. Dieser Stoff gilt als krebserzeugend und als eines der häufigsten Kontaktallergene und stellt daher nicht nur für Lederträger, sondern auch für Arbeiter in den weltweiten Gerbereien ein Gesundheitsrisiko dar.

Chromat als bedeutendes Allergen und potenzielles Karzinogen

So eine Überreaktion der körpereigenen Abwehr gegen Chrom VI kann zur Schädigung der Haut in Form von Irritationen, Ekzemen und schlimmstenfalls Geschwüren führen. Problematisch ist die Verwechslungsgefahr mit einem Fußpilz in der ersten Phase, so dass die Allergie nicht gleich als solche erkannt wird.

Bei längerer Einwirkung auf die Haut kann Chromat auch krebserregende Wirkung entfalten. Experten gehen davon aus, dass noch immer rund 20 Prozent der in Deutschland verkauften Lederschuhe signifikante Mengen Chromat enthalten, obwohl es in Deutschland längst verboten ist. Da Chrom-VI-Rückstände geruchlos sind, sind zum Nachweis aufwändige Laboruntersuchungen nötig.

Rechtliche Grundlagen und die Verantwortung der Händler

Die EU hat am 26. März 2014 eine Verordnung veröffentlicht, wonach das seit Langem bestehende deutsche Reglement bezüglich Chrom VI in Lederwaren auch in der gesamten Europäischen Union zu übernehmen ist.

Laut REACH-Verordnung dürfen Unternehmen in der EU nur noch Ledererzeugnisse, die mit der Haut in Berührung kommen, herstellen, importieren oder in Verkehr bringen, die unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes liegen: Lederartikel mit Hautkontakt, deren Gehalt an Chromat über drei Milligramm pro Kilogramm liegt, gelten demnach ab dem 1. Mai 2015 als nicht mehr verkehrsfähig. Händlern, deren Waren diesen Grenzwert überschreiten, drohen immense Reputations- und Finanzschäden.

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Titelbild: © Wombat4ever  – Fotolia.com