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EU-Bürger können in Spanien gezahlte Erbschaftssteuer zurückfordern

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Tausende EU-Bürger, die in den letzten vier Jahren in Spanien geerbt haben, zahlten zu viel Erbschaftssteuer. Dort zahlten Erben mit Steuerwohnsitz im Ausland bislang einen wesentlich höheren Erbschaftssteuersatz als Einheimische. Jeder Betroffene kann nun die von ihm entrichtete Erbschaftssteuer vollständig zurückfordern.

Unter der Mitwirkung der Spanish Legal Reclaims gewann ein Zusammenschluss mehrerer Anwaltsbüros einen Präzedenzfall vor spanischen und europäischen Gerichten gegen den spanischen Staat. Die für EU-Bürger höhere Steuerbelastung gegenüber Erben, die in Spanien leben von bis zu 34 Prozent wurde am 3. September 2014 in einer Entscheidung des EuGHs als diskriminierend eingestuft und verstößt somit gegen EU-Vorschriften. Diese Gesetzgebung wurde von der spanischen Regierung inzwischen korrigiert: Ausländische Erben zahlen nun denselben Steuersatz wie in Spanien wohnhafte Erben.

Komplexes Klageverfahren notwendig

Die Betroffenen haben nun das Recht auf Rückerstattung überberechneter Steuern inklusive angefallener Zinsen. Sie können Klage einreichen und eine Reklamationsforderung an die spanischen Finanzbehörden stellen. „Dazu ist allerdings ein komplexes Klageverfahren nötig“, erklärt Rainer Klassen, Geschäftsführer der Spanish Legal Reclaims. „Neben steuerrechtlichem Fachwissen ist natürlich auch eine intensive Auswertung der Erfolgsmöglichkeiten und strategische Planung notwendig. Das ist in diesem Fall besonders wichtig, da nur ein einziges Mal geklagt werden kann.“
Aufgrund von Klagefristen kann das Recht, eine Beschwerde einzulegen, in Spanien bei Steuerrückerstattungsverfahren nach vier Jahren erlöschen. Rückansprüche sollten daher schnellstmöglich geltend gemacht werden.

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Titelbild: © Marco2811 – Fotolia.com