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© anna_murashova - Fotolia.com

Jugendreisen: Was sie so attraktiv macht

Jugendreisen stehen mehr denn je hoch im Kurs. Um einen neuen Trend handelt es sich allerdings nicht. Bereits 1972 widmete sich die Wochenzeitung Die Zeit in zwei Beiträgen (Teil I und Teil II) und wertete Destinationen wie Anbieter ausführlich aus.

2008 veröffentlichte das BundesForum Kinder- und Jugendreisen eine umfangreiche Studie, aus der hervorging, dass die Deutschen damals insgesamt 12 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendreisen ausgaben. 22,5 Millionen Reisen hatte es unter Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bis zum Alter von 26 Jahren gegeben – eine stattliche Zahl, die ebenso wie das Reisebudget inzwischen deutlich gestiegen sein dürfte. Und tatsächlich hat erst kürzlich eine Erhebung des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) ergeben, dass Reisen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein Bruttoumsatzvolumen von mehr als 50 Milliarden Euro (2013), circa 62 Millionen Übernachtungsreisen pro Jahr und rund 670 Millionen Tagesausflügen ausmachen.

Außerordentlich hoch ist der Studie zufolge die Reiseerfahrung und Reiseintensität bei Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren. Sie liegt im Schnitt bei 82,2 Prozent. Zahlreiche Anbieter haben sich auf die Gruppe der Jugendlichen spezialisiert, so dass es an Angeboten nicht mangelt. Den Reiseveranstaltern kommt dabei das die relativ großzügige Gesetzeslage zugute, denn Jugendliche dürfen alleine reisen, wenn die Eltern es erlauben.

Definition Jugendlicher

Laut Paragraf 1 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) handelt es sich bei Kindern um Personen zwischen 0 und 14 Jahren und bei Jugendlichen um Personen im Alter von 14 bis Jahren.

Übertragung der Aufsichts- und Fürsorgepflicht auf Veranstalter von Jugendreisen

Aufsichtspflicht_Reiseveranstalter(Grafik: www.reisenetz.org)

Buchen die Eltern von Jugendlichen für diese eine Reise, dann übertragen sie ihre Aufsichtspflicht an den Veranstalter. Das geschieht unmittelbar, nachdem sie die Reise verbindlich gebucht und ihre minderjährigen Zöglinge in die Obhut des Reiseveranstalters übergeben haben. Der Reiseveranstalter überträgt dann die Aufsichtspflicht wiederum an die Jugendreiseleiter oder Teamer. Die Übertragung dieser Pflicht erfolgt für gewöhnlich auch vertraglich, indem diese einen Honorarvertrag oder Vergleichbares unterschreiben (siehe Abbildung).

Der Deutsche Fachverband für Jugendreisen hat erst vor Kurzem eine umfassende Broschüre herausgegeben, die sich ausschließlich der aktuellen Rechtslage bei Jugendreisen für Jugendliche unter 18 Jahren im In- und Ausland widmet. Darin finden Eltern Informationen zu den rechtlichen Grundlagen in punkto Jugendreisen, zur Aufsichts- und Fürsorgepflicht der Reiseveranstalter, zu exemplarischen Problemfällen der Aufsichts- und Fürsorgepflicht und zur landesspezifischen Gesetzgebung in der EU sowie zum Reisevertragsrecht.

Jugendreisen sorgen für höheres Selbstwertgefühl

Dass auch Jugendreisen persönlichkeitsbildend wirken, ist inzwischen sogar wissenschaftlich belegt. Tatsächlich sorgt die erste Reise alleine ohne Eltern dafür, dass sich das Selbstwertgefühl der jungen Menschen verbessert. Dies haben Psychologen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) in einer aktuellen Studie nachgewiesen. Sie befragten mehr als 800 im Durchschnitt 16-jährige Schüler, die ein gesamtes Schuljahr im Ausland verbrachten – vor, während, direkt nach dem Aufenthalt sowie ein Jahr später. Als Vergleichsgruppe wurden mehr als 700 Schüler in die Studie aufgenommen, die während der gesamten Zeit in Deutschland blieben. Ein wichtiges Ergebnis: Die Austauschschüler sahen sich nach dem Aufenthalt in einem positiveren Licht als vorher. Im Gegensatz dazu beobachteten die Forscher bei den Daheimgebliebenen keine Selbstwertveränderung.

Kenner der Branche können dies aus ihren Erfahrungen schon lange bestätigen (siehe auch Interview mit YFU). So sei das Alter von 15 oder 16 Jahren am besten, um ohne Eltern ins Ausland zu gehen, denn dann sind Jugendliche bereits reif genug, um sich auf ein solches Abenteuer einzulassen und noch ausreichend jung, um offen für Neues zu sein.

Selbstgebaute Videoclips als Urlaubsgruß der besonderen Art

Anders als beispielsweise noch im Jahr 1972 als Jugendreisen begannen, ein flächendeckender Trend zu werden, können die jungen Touristen von heute ihre Erlebnisse auf vielfältige Weise festhalten und mit Eltern, Verwandten oder Freunden jederzeit teilen. Soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram oder Youtube machen es möglich. Und auch das entsprechende Equipment steht mittlerweile fast jedem jungen Menschen zur Verfügung. Dabei bedarf es schon lange keiner teuren analogen Spiegelreflex-Kameras oder Videorekorder mehr, denn das Smartphone und entsprechende Apps bieten tolle Optionen, um den Auslandsaufenthalt filmisch-dokumentarisch festzuhalten.

Als derzeit sehr angesagt erweist sich beispielsweise shakem – eine Anwendung, mit der Möglichkeit, aus Fotos und Videos individuelle Clips zu erstellen. Das Programm arbeitet überdies mit mehreren Spuren und kann etwa mit Musik unterlegt werden. Die Vernetzung mit gängigen Social-Media-Accounts ist selbstverständlich gegeben. Auf diese Weise erhalten die Daheimgebliebenen einen Urlaubsgruß der besonderen Art.