Skip to main content
Ad
Anzeige
Maschinenbau // Engineering

Gesetzlicher Arbeitsschutz in der Schweiz umfasst auch Arbeitskleidung

Pro Stunde haben rund 100 Arbeitnehmer in der Schweiz während ihrer Beschäftigungszeit einen Unfall. An jedem zweiten Tag endet ein Arbeitsunfall sogar tödlich. Die häufigste Unfallursache mit Todesfolge ist dabei das Abstürzen von eine höher gelegenen Plattform, gefolgt von Instandsetzungs-Maßnahmen, Kraneinsätzen und Stolpern. Dies sind aktuelle Ergebnisse der Schweizerischen Unfallversicherung (Suva), eine öffentlich rechtliche Anstalt, die seit mehr als 100 Jahren Schweizer Bürger gegen die Folgen von Unfällen versichert. Derzeit zählt die Gesellschaft rund zwei Millionen Mitglieder.

Der neuesten Unfallstatistik zufolge sinkt die Zahl der Firmen, die keine Unfälle zu verzeichnen haben, in dem Moment, wo die Anzahl Mitarbeiter mindestens 50 beträgt, unter einen Prozentpunkt. Zudem verzeichnet die Suva einen Anstieg der berufsbedingten Krankheiten um 4.500 Fällen (bei den Männern) beziehungsweise bei 4.000 Betroffenen (Frauen) von 2010 bis 2011.

Kreislaufstillstand wichtigster Notfall

Als wichtigster Notfall kristallisiert sich laut der Erhebung der Kreislaufstillstand heraus, denn dabei gebe es eine sehr hohe Überlebenswahrscheinlichkeit. Werden Betroffene innerhalb von drei Minuten defillibriert, überleben drei von vier Personen. Die Suva hat auf ihrer Website lebenswichtige Regeln bei Unfällen am Arbeitsplatz aufgeteilt nach Branchen zusammengestellt, die kostenlos downloadbar sind.

Dabei ist der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in der Schweiz keineswegs eine freiwillige Maßnahme, sondern fest im Gesetz verankert. So regeln gleich mehrere Gesetze, was in punkto Arbeitnehmersicherheit von Betrieben eingehalten werden muss:

Arbeitsgesetz (ArG) für den allgemeinen Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

  • Regelt unter anderem Arbeits- und Ruhezeiten sowie Schutz von Jugendlichen
  • Präzisiert arbeitsmedizinische, ergonomische, arbeitshygienische, und arbeitsorganisatorische Maßnahmen

Unfallversicherungsgesetz (UVG)

  • dokumentiert neben der obligatorischen Berufsunfall- und Berufskrankheitenversicherung auch Vorschriften über die Arbeitssicherheit
  • definiert Präventionsmaßnahmen für die Verhinderung von  Berufsunfällen und Berufskrankheiten

Das Mitwirkungsgesetz (MwG)

  • holt Arbeitnehmer mit ins Boot, von denen eine aktive Beteiligung in der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes verlangt wird

Das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) und seine Verordnung (PrSV)

  • betrifft Sicherheit von Konsumgütern und Arbeitsmitteln sowie die Sicherheit von Maschinen, Aufzügen, Gasgeräten, einfachen Druckbehälter und Druckgeräten sowie persönlichen Schutzausrüstungen

Das Chemikaliengesetz (ChemG) und seine Verordnungen

  • regelt Anforderungen an den Vertrieb von Chemikalien
  • Pflicht zur Selbstkontrolle inklusive Pflicht zur Abgabe von Sicherheitsdatenblättern

Schweizer Arbeitgeber haben Pflicht, Arbeitskleidung bereitzustellen

Insbesondere verarbeitende Gewerbe, also beispielsweise Betriebe in der Baubranche und in der Produktion, werden vom Schweizer Gesetzgeber in die Pflicht genommen. So müssen diese zwingend eine adäquate Ausrüstung für ihre Mitarbeiter zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass diese für eine robuste Arbeitskleidung inklusive der Schuhe sorgen müssen, die nicht nur bequem ist, sondern auch den strapaziösen Anforderungen des Arbeitsalltages standhält. Dabei ist es unerheblich, ob die Gefahrenquellen biologischer, chemischer oder physikalischer Natur sind. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, seine Arbeitnehmer vor Unfällen zu schützen und neben der passenden Kleidung auch das Arbeitsequipment (zum Beispiel Hör- oder Sehschutz sowie Handschuhe) zur Verfügung zu stellen. Auch eine präzise Einweisung in die Nutzung der Schutzkleidung muss am Arbeitsplatz erfolgen. Die Kosten für Reparaturen oder die Reinigung der Kleidung sind ebenfalls vom Arbeitgeber zu tragen.

[symple_box color=“gray“ text_align=“left“ width=“100%“ float=“none“]

Mehr zum Thema:

Pfeil Arbeitsunfall im Ausland: Gesetzliche Unfallversicherung zahlt

Pfeil Gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei Entsendungen

Pfeil Deutsche gesetzliche Unfallversicherung gilt auch in Vietnam

[/symple_box]

Foto: © industrieblick – Fotolia.com