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Luxemburg erhöht Mehrwertsteuer

Luxemburg wir den Mehrwertssteuersatz ab 1. Januar 2015 um 2 Prozentpunkte erhöhen. Wie Germany Trade and Invest mitteilt, erhöhen sich die Steuersätze wie folgt:

  • Normalsteuersatz von 15 auf 17 Prozent
  • Zwischensteuersatz von 12 auf 14 Prozent
  • Reduzierter Steuersatz von 6 auf 8 Prozent

Der super-reduzierte Steuersatz von 3 Prozent hingegen bleibt unverändert. Er gilt unter anderem für Lebensmittel, Medikamente, Bücher sowie Kinderbekleidung und –schuhe.

Einer internationalen Erhebung zufolge müssen Einwohner von Luxemburg rund 22 Prozent mehr bezahlen als im EU-Schnitt. In der Liste der teuersten Städte der Welt steht die Stadt an 21. Stelle – hinter San Francisco, Kopenhagen, Den Haag und Amsterdam. Immerhin ist das Leben in Luxemburg rund zwölf Prozent günstiger als in Paris.

Gesetzlicher Mindestlohn in Luxemburg

Das luxemburgische Gesetz schreibt einen gesetzlichen Mindestlohn vor, der dessen Höhe von der Qualifikation des Arbeitnehmers und von dessen Alter abhängig. Für nicht qualifizierte Arbeitnehmer ab 18 Jahren gilt ein Satz von 100 Prozent, für Arbeitnehmer im Alter von 15 und 16 Jahren ein Satz von 75 Prozent und für Arbeitnehmer im Alter von 17 Jahren ein Satz von 80 Prozent. Für qualifizierte Arbeitnehmer ab 18 Jahren gilt ein Satz von 120 Prozent. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes liegt seit dem 1. Januar 2014 auf 1.921,03 Euro pro Monat für einen nicht qualifizierten Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes für qualifizierte Arbeitnehmer beträgt 2.305,23 Euro pro Monat.

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Foto: © bofotolux – Fotolia.com