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Wie der Weihnachtsbaum sicher mitreist

Nordmanntanne oder Blaufichte – alle Jahre wieder die Suche nach dem schönsten Weihnachtsbaum. Und manch einer verreist mit der Weihnachtstanne sogar in ein Nachbarland (zum Beispiel Dänemark, Niederlande, Polen, Österreich oder Schweiz), um dort gemütlich Weihnachten zu zelebrieren.

Wer die ausgewählte Konifere jedoch nicht unter den Arm klemmen und nach Hause tragen kann oder eine weite Reise auf sich nimmt, sollte nach einer sicheren Transportmöglichkeit suchen. Oder den Lieferservice bemühen. Lesen Sie hier die Tipps der ARAG-Rechtsexperten für einen störungsfreien Weihnachtsbaum-Transport.

Wichtig: Weihnachtsbaum kennzeichnen

Weihnachtsbäume, die mehr als einen Meter aus dem Kofferraum ragen, müssen besonders gekennzeichnet sein, damit der Hintermann sie gut sehen kann. Nehmen Sie dazu eine rote Fahne von mindestens 30 mal 30 Zentimetern. Niemals dürfen Kennzeichen oder Fahrzeugbeleuchtung verdeckt werden. Ohnehin darf der Baum maximal 3 Meter aus dem Kofferraum ragen, bei Fahrten von mehr als 100 km sogar nur 1,50 Meter. Sichern Sie ihn im Innern noch mit Gurten. Und vergessen die Unterlage nicht, falls die Tanne harzt.

Soll ein Weihnachtsbaum auf einem Auto transportiert werden, muss er sorgfältig befestigt werden. Ideal ist ein Dachgepäckträger. Legen Sie den Baum mit der Spitze nach hinten darauf und zurren ihn an drei Stellen mit Gurten fest. Pkws mit Ladung dürfen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m sein. Der Baum darf nach vorne nicht über das Fahrzeug hinausragen – außer bei einer Ladungshöhe über 2,50 Meter. Hier sind 50 cm nach vorne erlaubt.

Wie viel Bußgeld kostet ein falsch gesicherter Weihnachtsbaum?

Bei nicht korrekt gesicherter Ladung müssen Sie mit Verwarnungs- oder Bußgeldern zwischen 20 und 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Möglicherweise dürfen Sie nicht weiterfahren. Verursachen Sie fahrlässig einen Unfall, riskieren Sie unter Umständen eine Freiheitsstrafe.

Welche Versicherung zahlt, wenn der Baum vom Autodach rutscht?

Fällt der Baum trotz sorgfältiger Befestigung vom Autodach, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich für einen Fremdschaden auf.

Rutscht das Gewächs auf dem Dach hin und her und verkratzt dadurch den Lack des eigenen Fahrzeugs, müssen Sie den Schaden selbst tragen, wenn die Kaskoversicherung keine durch Ladung verursachten Schäden übernimmt.

Quelle: ARAG – Rund ums Recht

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