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Unternehmensgründung in der Schweiz: Die wichtigsten Fakten

Jede dritte Unternehmensgründung in der Schweiz erfolgt durch einen Ausländer. Dabei stammt die Hälfte aller Start Ups aus den Schweizer Nachbarländern. Das hat kürzlich eine Studie der Wirtschaftsberatungsgesellschaft Bisnode D&B ergeben.

Die gründungswilligste Nation ist mit einem Anteil von 6,5 Prozent aller Neugründungen Deutschland. Unmittelbar darauf folgen die Italiener (6,3 Prozent), denen sich die Franzosen (vier Prozent) anschließen.

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Tabelle: Bisnode D&B

Kantone Genf, Tessin und Basel besonders beliebt für Unternehmensgründung

Die meisten ausländischen Firmengründer siedeln sich in den Kantonen Genf, Tessin, Basel, Zug und Waadt an. Bemerkenswert: In Genf geht mehr als die Hälfte (50,4 Prozent) der Firmengründungen auf Ausländer zurück. Im Tessin sind es 47,8 Prozent und in Basel 43,5 Prozent. Der beliebteste Kanton für Neugründungen durch Deutsche war Nidwalden, wo sich 16 Prozent der Bundesbürger mit ihrer eigenen Firma niederließen.

Insgesamt ließen sich 2013 exakt 36.187 Unternehmen als Einzelfirma, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG) im beliebten Alpenland nieder.

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Doch wer kann sich eigentlich ohne Weiteres in die Schweiz begeben und sein eigenes Unternehmen gründen? Im Prinzip hat jeder ausländischer Staatsbürger die Möglichkeit, in der Schweiz zu gründen, allerdings sind die Hürden je nach Nationalität unterschiedlich hoch. Personen aus den EU- oder EWR-Staaten sind den Schweizer Bürgern durch das europäische Freizügigkeitsabkommen gleichgestellt. Diese haben grundsätzlich ein Niederlassungs- und Erwerbstätigkeitsrecht – und zwar als Angestellte wie als Selbstständige. Um als Unternehmer in der Schweiz durchzustarten, bedarf es zunächst lediglich einer Aufenthaltsbewilligung (B-Bewilligung). Der Antrag muss beim Amt für Wirtschaft und Arbeit in demjenigen Kanton eingereicht werden, in dem die eigene Firma gegründet werden soll.

Passende Gesellschaftsform wählen

Firmengründer sollten sich zunächst die Frage stellen, welche Gesellschaftsform ihr Unternehmen haben soll. Grundsätzlich unterscheiden die Schweizer zwischen Personengesellschaften (Einzelunternehmen, Kommandit- und Kollektivgesellschaft) sowie Kapitalgesellschaften – also Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Für eine GmbH ist ein vergleichsweise geringes Startkapital von mindestens 20.000 Franken nötig. Zudem muss es mindestens einen Gründer geben (bis 2008 mussten es noch zwei sein), der in der Schweiz wohnhaft ist. Wer eine AG gründen möchte benötigt schon etwas mehr Kleingeld: Mindestens 100.000 Franken sind erforderlich. Der Vorteil einer AG: Unternehmer haben keine Publizitätspflicht, können nur beschränkt haftbar gemacht werden und müssen ihre Investoren nicht nennen. Dafür muss die Mehrheit des Unternehmensvorstands ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.

Für welche Gesellschaftsform sich Unternehmer schlussendlich entscheiden, hängt maßgeblich von der strategischen Ausrichtung des Geschäfts sowie von den steuerrechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Folgende Schritte sind nach Wahl der Gesellschaftssform bei der Unternehmensgründung in der Schweiz zu beachten:

  • Organisation der notariellen Beglaubigung und der Gründungsdokumente,
  • Einrichten eines Sperrkontos für das Startkapital,
  • Vorlegen der beglaubigten Gründungsdokumente beim Schweizer Handelsregisteramt,
  • Klärung, ob das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist (bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung des jeweiligen Kantons),
  • Abschluss einer Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) bei der entsprechenden kantonalen Stelle,
  • Wenn erforderlich: Entrichten der Stempelsteuer (wird fällig, wenn das Gesellschaftskapital mehr als eine Million Franken beträgt).

Es ist ratsam, sich von auf Schweizer Unternehmensrecht spezialisierten Juristen bei der Firmengründung beraten zu lassen. Die Kosten betragen je nach Aufwand zwischen 5.000 und 10.000 Franken. Wer auf diese Ausgaben verzichten möchte, kann sich aber auch bei staatlichen Einrichtungen Unterstützung holen.

So bietet etwa das Portal des Staatssekretariats für Wirtschaft für kleine und mittlere Betriebe (KMU) hilfreiche Tipps zur Gründung von Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften.

Abschließend noch ein paar praktische Tipps:

  • Studieren Sie bei der Standortwahl Ihrer Firma die stark variierenden Steuersätze der einzelnen Kantone.
  • Informieren Sie sich bei der Suche nach einem geeigneten Büro über Immobilienpreise und Top-Lagen.
  • Suchen Sie sich einen erfahrenen und kostengünstigen Anbieter für Büromöbel.
  • Befassen Sie sich mit dem Schweizer Dialekt, um Verständigungsproblemen vorzubeugen. Hierfür gibt es beispielsweise eine App für Schwyzerdütsch speziell für Neu-Schweizer.
  • Informieren Sie sich frühzeitig über das Schweizer Sozialversicherungssystem und klären Sie, ob sie krankenversicherungspflichtig sind.

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