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Shoppen im Ausland: Die Fallstricke

Viele Urlauber gehen in den Bazaren und Einkaufszentren ihrer Ferienländer ausgedehnt shoppen und kaufen billige Imitate oder hochwertige technische Geräte zum Schnäppchenpreis. Trotzdem folgt auf die Freuden über den schlauen Import manchmal eine ziemliche Ernüchterung, warnen die ARAG-Rechtsexperten.

Zoll und Steuern

Viele so genannte High-End-Geräte sind im Ausland preiswerter als hierzulande zu erwerben – ganz legal. Doch man sollte sich nicht von den günstigen Preisen blenden lassen: Zoll und Steuern können die vermeintlichen Schnäppchen erheblich verteuern. Bei Reisenden aus Nicht-EU-Ländern schauen die Zöllner bei der Einreise am Flughafen meist genau hin. Für Flugreisende gilt eine Freigrenze von 430 Euro. Alles, was über diese Summe hinausgeht, muss bei der Einreise gegenüber den Zöllnern benannt werden. An Zollhinterziehung sollten Privatimporteure besser nicht denken. Denn wer sich erwischen lässt, muss zusätzlich zu den regulären Abgaben saftige Strafgebühren berappen und erhält eine Anzeige wegen versuchter Steuerhinterziehung.

Es ist nicht alles Gold beim Shoppen

Außerdem muss man für Geräte wie Spielkonsolen, Handys und Computer meist teures Zubehör erwerben, damit sie auch in Deutschland funktionieren. Nicht nur, weil die Netzspannung in einigen Urlaubsländern niedriger ist als in Europa. Wer einen US-Laptop ergattert, muss auch noch mit einer englischen Menüführung und der amerikanisch belegten Tastatur ohne Umlaute und andere Sonderzeichen auskommen. Und so manch amerikanisches Gerät verweigert hierzulande ganz seinen Dienst. So folgt auf den Besitzerstolz schnell der Frust. Grundsätzlich abzuraten ist vom Kauf eines Fernsehers in den USA. Denn abgesehen vom hohen Gewicht und den damit verbundenen Transportkosten gilt in den USA die Fernsehnorm NTSC, während in Europa die Norm PAL verbreitet ist. Und wer einen DVD-Player in den USA erwirbt, wird sich nach der Rückkehr wundern: Er kann darauf dann nämlich nur amerikanische DVDs mit dem Ländercode 1 abspielen, europäische DVDs können die US-Geräte nicht auslesen.

Garantieleistungen fehlen

Egal, ob man aus den oben genannten Gründen die Geräte zurückgeben möchte oder diese defekt sind: Damit gehen die Probleme bei Geräten aus den USA, Arabien oder Asien erst richtig los. Von den umfassenden europäischen Widerrufs- und Gewährleistungsrechten profitieren Verbraucher nämlich nur innerhalb der EU. Bei Anbietern aus Drittstaaten wird es schwieriger. Grundsätzlich gilt nämlich immer das Recht des Landes, in dem der Händler seinen Sitz hat, so die ARAG-Rechtsexperten.

Ausländische Online-Shops

Meist lohnen sich die ausländischen Schnäppchen sowieso nur, wenn man ohnehin im Ausland weilt, sei es im Urlaub oder aus beruflichen Gründen. Aber auch wer in Deutschland lebt, kann im Ausland shoppen – dem Internet sei Dank. Immer mehr Internet-User klicken auf Amazon.com, TigerDirect.com und andere amerikanische Onlineshops und wollen so sparen. Die oben genannten Nachteile bleiben allerdings. Auch der Zoll sieht sich die Lieferungen aus Übersee gerne genauer an. In der Regel schlagen beim Warenimport die deutsche Mehrwertsteuer sowie Zollgebühren zu Buche und verteuern die vermeintlichen Schnäppchen weiter. Dazu kommen dann oft noch hohe Transportkosten.

Anders als in Deutschland gibt es nämlich in den USA meist keine Versandkostenpauschale, sondern die Kosten sind abhängig von der Bestellsumme. Je nach Anbieter kommen so noch einmal zwischen sieben und 16 Prozent des Warenwertes zum Kaufpreis hinzu. Ob sich der Einkauf dann noch lohnt, sollte also genau bedacht werden.

Quelle: ARAG – Rund ums Recht

Foto: © JackF – Fotolia.com

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