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Andere Länder, anderes Erbrecht

Margarete B. und ihr Mann Gunther B. lebten mit Sohn und Tochter bereits einige Jahre in Dubai, wo ihr Mann ein erfolgreiches deutsches Consulting-Unternehmen gegründet hatte, als Gunther B. an einem Samstag-Morgen plötzlich einen Schlaganfall erlitt. Der Krankenwagen war schnell alarmiert und Gunter B. wurde in eine staatliche Klinik eingeliefert. Dort erkennt das Ärzteteam den Befund als solchen nicht sofort und beschließt Gunther B. ins künstliche Koma zu verlegen. Die Lage ist so ernst, dass seine Frau bereits an schlimmste Konsequenzen denkt und bereut, dass sie und Ihr Gatte nie über einen solchen Ernstfall gesprochen hatten. Es existierten weder Vollmachten noch Verfügungen – selbst auf das Gehaltskonto ihres Mannes hatte Margarete B. keinen Zugriff. Was könnte etwa geschehen, wenn ihr Mann im emiratischen Krankenhaus versterben sollte? Wie sah die Rechtslage vor Ort aus? Herrschte in Dubai nicht das Gesetz der Scharia, wonach sie als Ehefrau kaum Rechte hatte? Margarete B. hatte in Expat-Kreisen einmal gehört, dass der älteste Sohn Vermögen und Besitz des Vaters erben würde, wenn der Ehemann nichts anderes verfügt hatte. Und was würde mit der Firma passieren, sollte ihr Mann nicht mehr aus dem Koma erwachen oder ein schwerer Pflegefall werden.

Da die Familie für einen hochwertigen Auslandskrankenschutz gesorgt hatte, konnte Margarete B. ihren Mann nach Deutschland ausfliegen lassen – geregelt wurde dies durch den Assisteur der Versicherung. Alles endete gut, denn wenige Tage nach dem Krankenrücktransport nach Deutschland holten die Ärzte Gunther B. aus dem Koma und er genas wenige Monate später wieder fast vollständig. Für die Familie war dieser Vorfall ein Lehrbeispiel, das sie nie wieder vergessen würde. Ihnen wurde bewusst, dass sie sich vor jedem Auslandsaufenthalt über das dortige Erbrecht informieren und vorab entsprechende Maßnahmen treffen würde.

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Buchtipp:

Damit Angehörige in einer Situation wie dieser nicht überfordert sind, helfen ein Notfallplan sowie rechtliche Vorkehrungen weiter. In dem Buch“ Wenn Tränen trocknen“ beschreibt der Autor Hans Walter Schäfer detailliert, praxisnah und mit Hilfe von Checklisten, wie Deutsche im Ausland sich in diesen Fragen absichern.

Leseprobe und Bestellung unter www.wenn-traenen-trocknen.de

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