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Kostenloser Flug bringt keine Ausgleichszahlung

Auch wenn es eigentlich logisch erscheint, dass nur Geld zurück bekommt, wer auch etwas bezahlt hat, ging ein Reisender vor Gericht, um für seine einjährige Tochter Geld zurückzufordern, nachdem ihr Flug sich über sechs Stunden verspätet hatte. Das Amtsgericht Darmstadt entschied zugunsten der Airline (Az.: 7 S 99/13).

Im vorliegenden Fall hatte eine Familie einen Flug nach Mallorca gebucht und auf dem Rückflug kam es dann zu einer Verspätung von über sechs Stunden. Der Vater forderte daraufhin eine Ausgleichszahlung auch für seine einjährige Tochter, für die er allerdings keinen eigenen Sitzplatz gebucht hatte. Die Richter wiesen seine Forderung für die Tochter zurück. Da sie keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz gehabt und nichts bezahlt habe, habe die Einjährige auch keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung im Sinne der EU-Fluggastrechteverordnung.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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