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Urlaub und Geschäftsreisen ins Ausland: Vorsorgevollmacht für Lebenspartner ausstellen

Folgendes Szenario passiert immer wieder in abgewandelter Form: Zwei deutsche Expats in Dubai befinden sich auf dem Rückweg von einer Geschäftsreise in Österreich zurück in das Emirat, als plötzlich einer der beiden das Bewusstsein verliert. Glücklicherweise ist ein Arzt an Bord, der dem Flugkapitän sofort empfiehlt, auf dem nächstgelegenen Flughafen zu landen, damit der bewusstlose Passagier die nötige ärztliche Versorgung bekommt. Das Flugzeug landet schließlich auf dem Flughafen von Antalya in der Türkei.

Der immer noch bewusstlose Expat wird sofort in ein Krankenhaus eingeliefert. In der Zwischenzeit kontaktiert sein Kollege die philippinische Lebensgefährtin des Expats und teilt dieser die Nummer des Krankenhauses mit. Dort rief die Frau sofort an, um Näheres über den Gesundheitszustand ihres Partners zu erfahren, bekam allerdings keine Auskünfte, weil sie nicht die Ehefrau des erkrankten Expats war. Als „bloße“ Lebenspartnerin hatte Sie kein Recht auf Informationen über den Gesundheitszustand ihres Partners. Lediglich mit einer unterschriebenen Vorsorgevollmacht (idealerweise auch auf Englisch) hätte sie sich Auskünfte erkämpfen können.

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Buchtipp:

Damit Angehörige in einer Situation wie dieser nicht überfordert sind, hilft ein Notfallplan weiter. In dem Buch“ Wenn Tränen trocknen“ beschreibt der Autor Hans Walter Schäfer detailliert, praxisnah und mit Hilfe von Checklisten, wie ein solcher Notfallplan erstellt wird.

Leseprobe und Bestellung unter www.wenn-traenen-trocknen.de

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Foto: © Butch – fotolia.com