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Kindergeld bei Au-Pairs eingeschränkt

Wenn Schüler und Absolventen als Au-Pair ins Ausland gehen, erhalten Eltern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Kindergeld und Steuervergünstigungen vom Staat. Bedingung ist jedoch, dass die Kinder durchgängig einen systematischen Sprachunterricht von mindestens zehn Wochenstunden besuchen. Dies geht aus einem aktuellen Gerichtsurteil hervor. Wie das Portal ihre-vorsorge.de berichtet, hatten in dem entsprechenden Fall die Kinder im Rahmen eines Cultural Care Au-Pair-Programms zwar Sprachunterricht bekommen, doch das Finanzgericht fand die Ausrichtung des Kurses nicht systematisch genug. Es sei daher rechtens gewesen, Kindergeld zu verweigern.

Inwiefern dieses Urteil seine Berechtigung hat und tatsächlich zehn Wochenstunden Sprachunterricht erforderlich sind, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden. Betroffene Eltern sollten deshalb unter Hinweis auf die offenen Verfahren Einspruch gegen abgelehnte Steuerbescheide einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen (Az.: III R 82/10, III R 58/08, III 59/08).

Ob Kindergeld bei Au-Pair-Aufenthalten gezahlt wird, ist auch vor dem Hintergrund der Altersvorsorge entscheidend. Grund: Kinderzulagen in Höhe von 300 Euro pro Jahr für die Riester-Rente sind unmittelbar an das Kindergeld geknüpft. Fließt dieses nicht mehr, erlischt das Recht auf Riester-Förderung für Kinder.

Foto: fotolia © Bernd Jürgens