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Entschädigung bei Flugreisen: Neues Tool berechnet Anspruch

Die meisten Deutschen (sechs von zehn) wissen nicht, was ihnen bei Verspätung, Überbuchung oder Ausfall ihres Flugs zusteht. Dies hat eine repräsentative Umfrage von Finanztip ergeben. Ein neuer Online-Rechner der Verbraucher-Webseite bietet ab sofort Unterstützung: Dort können Passagiere herausfinden, welche Ansprüche sie in ihrem Fall geltend machen können.

Nur zwei Prozent Entschädigungsleistungen

Wenn sie über ihre Rechte Bescheid wüssten, wäre es für 71 Prozent der Befragten nicht zu aufwendig, eine Entschädigung zu verlangen. So werden aktuell auch nur zwei Prozent der Betroffenen tatsächlich entschädigt. Das belegen Zahlen aus dem Verkehrsausschuss des Europaparlaments. Deshalb haben die Experten von Finanztip den neuen Entschädigungsrechner mit Musterschreiben entwickelt.

Und so funktioniert das Tool: Nutzer beantworten auf Finanztip.de wenige kurze Fragen zu den Umständen des Flugs. Sie erhalten dann eine übersichtliche Zusammenfassung ihrer Ansprüche. Zum Herunterladen gibt es zudem eine ausführliche Auswertung mit angepasstem Musterschreiben, um die Forderungen bei der Airline schnell einreichen zu können. Mit diesem Service können enttäuschte Passagiere mit geringem Aufwand bis zu 600 Euro von der Fluggesellschaft erhalten.

Entschädigung noch drei Jahre nach dem Flug

Die Ansprüche verjähren erst nach drei Kalenderjahren. Wer also im Jahr 2011 geflogen ist, kann noch bis Ende dieses Jahres seine Forderungen stellen. Allerdings: Entschädigungen gibt es nach europäischem Recht nur für Flüge, die in einem EU-Land starten. Wenn die Airline ihren Sitz in der Europäischen Union hat, gelten die Rechte auch für Flüge, die in der EU landen. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke müssen gesondert betrachtet werden.

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