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Türkeiurlaub: Reiseveranstalter haftet nicht für verschmutzten Badestrand

Finden Urlauber an ihrem Reiseziel einen stark verschmutzten Strand vor, kann der Reiseveranstalter in der Regel nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Das geht aus einem kürzlich gefällten Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 132 C 15965/12).

Im vorliegenden Fall war eine Familie auf einer Pauschalreise in der Türkei an Durchfall erkrankt, die spätere Klägerin wurde deswegen sogar zwei Tage lang im Krankenhaus behandelt. Da ihrer Meinung nach die Erkrankung von dem verunreinigten Strand herrührte, verklagte sie den Veranstalter auf eine Reisepreisminderung in Höhe von 60 Prozent des Reisepreises sowie auf Schadenersatz. Dieser weigerte sich jedoch zu zahlen, weil die Ursache für die Verschmutzung in einem defekten Kanalisationsrohr der Gemeinde liege. Davon habe er nichts gewusst und außerdem liege die Ursache damit auch nicht in seinem Einflussbereich.

Reiseveranstalter nicht für dreckigen Strand im Türkeiurlaub verantwortlich

Auch nach Ansicht der Richter könne dem Reiseveranstalter dieser Mangel nicht angelastet werden. Zudem habe man nicht nachweisen können, dass er von dem verseuchten Zustand des Strandes wusste und daraufhin die Reisenden informieren habe können. Sie wiesen die Forderungen der Klägerin zurück.

Quellen: www.cibt.de und www.tip.de

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